Ein Sicherungsposten bewacht kein Gebäude. Er passt auf Menschen auf, die gerade etwas Gefährliches tun, und er hat dabei nichts anderes zu tun als genau das. In der Praxis fällt fast immer die Kurzform: SiPo, manchmal auch SIPO geschrieben.
Verwirrend wird der Begriff, weil hinter dem einen Wort zwei sehr unterschiedliche Funktionen stecken. Im Gleisbereich der Eisenbahn ist der Sicherungsposten eine geregelte Funktion mit eigener Ausbildung und eigener Zulassung durch den Bahnbetreiber. Bei Heißarbeiten in Betrieben, Werkshallen und auf Baustellen meint dasselbe Wort den Brandsicherungsposten, meist kurz Brandposten genannt. Wer beides vermischt, bestellt am Ende die falsche Qualifikation.
Das Wichtigste in Kürze
- SiPo ist die übliche Abkürzung für Sicherungsposten.
- Im Gleisbereich ist der Sicherungsposten eine Funktion nach dem Regelwerk der Bahn, mit eigener Ausbildung und Prüfung.
- Bei Heißarbeiten steht der Brandsicherungsposten im Erlaubnisschein und bleibt auch nach Arbeitsende zur Nachkontrolle.
- Sicherungsaufsicht ist die planende Funktion darüber, nicht dasselbe wie der Posten.
- Aquila Security stellt erfahrenes Personal für SIPO-Einsätze aller Art bundesweit, darunter Brandwachen und Mannlochwachen.
Was ist ein Sicherungsposten (SiPo)?
Ein Sicherungsposten ist eine Person, die während einer gefährlichen Arbeit ausschließlich sichert. Sie arbeitet nicht mit, sie trägt nichts, sie hilft nicht kurz beim Halten. Diese Trennung ist der Kern der Funktion: Sobald der Posten selbst mit anpackt, sieht er die Gefahr nicht mehr rechtzeitig kommen, und genau dafür steht er dort.
Die Gefahr, gegen die gesichert wird, bestimmt alles Weitere. Am Gleis ist es der fahrende Zug. Bei Schweiß- und Trennarbeiten ist es der Funkenflug und der Glutnest, das Stunden später noch zündet. Beim Einsteigen in Behälter und Silos ist es die Atmosphäre im Inneren und die Frage, wer den Bewusstlosen wieder herausbekommt. Drei völlig verschiedene Risiken, drei verschiedene Qualifikationen, ein Wort.
Was alle Varianten teilen, sind drei Befugnisse. Der Sicherungsposten darf warnen, er darf räumen lassen, und er darf die Arbeit unterbrechen, wenn die Sicherung nicht mehr wirkt. Diese dritte Befugnis ist die unbequemste, weil sie gegen den Zeitdruck der Baustelle steht, und sie ist die wichtigste.
SiPo, Sicherheitsposten und Sicherungsaufsicht im Vergleich
Drei Wörter kursieren nebeneinander, und nur zwei davon stehen so in einem Regelwerk.
Sicherungsposten ist der Fachbegriff. So heißt die Funktion in der DGUV Regel 101-024 für den Gleisbereich und in der DGUV Regel 113-004 für Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen. Die Abkürzung SiPo ist im Bahnumfeld so verbreitet, dass sie in Ausschreibungen und Schichtplänen das ausgeschriebene Wort verdrängt hat.
Sicherheitsposten mit h ist dagegen kein Fachbegriff der hier genannten Regelwerke. Die DGUV Regel 101-024 und die DGUV Regel 113-004 sprechen vom Sicherungsposten. Wer nach dem Sicherheitsposten sucht, meint in aller Regel eines von zwei Dingen: entweder den Sicherungsposten im obigen Sinn, oder einen fest postierten Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, also Pfortendienst, Zugangskontrolle oder Objektschutz. Das sind Bewachungsaufgaben und keine Arbeitsschutzfunktion, und sie folgen ganz anderen Regeln.
Sicherungsaufsicht ist im Bahnbereich die Ebene darüber. Sie plant die Sicherung an der konkreten Arbeitsstelle, legt fest, wo Warnsignale stehen und wohin geräumt wird, weist das Personal ein, dokumentiert und reagiert, wenn sich an der Baustelle etwas ändert. Der Sicherungsposten führt aus, was die Sicherungsaufsicht festgelegt hat. Deshalb ist die Sicherungsaufsicht auch keine Einstiegsfunktion, sondern setzt Erfahrung als Posten voraus.
Sicherungsposten im Gleisbereich: welches Regelwerk gilt
Arbeiten an und neben Gleisen sind dicht geregelt, und der Sicherungsposten ist darin nur ein Baustein. Die Grundlage bilden die DGUV Vorschrift 77 und 78 zu Arbeiten im Bereich von Gleisen sowie die DGUV Regel 101-024 zu den Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen. Dazu kommt das Regelwerk des jeweiligen Bahnbetreibers, bei DB InfraGO unter anderem die Richtlinie 132.0118.
Entscheidend ist, dass nicht das ausführende Unternehmen die Sicherung wählt. Der Bahnbetreiber benennt die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle, kurz BzS. Jedes Unternehmen, auch jedes Nachunternehmen, muss geplante Arbeiten dort anzeigen und Art, Ort, Zeit, Personenzahl, Maschinen und Arbeitsbreiten angeben. Aus diesen Angaben legt die BzS das Sicherungsverfahren fest und hält es im Sicherungsplan fest. Ohne gültige und wirksame Sicherungsanweisung darf niemand in den Gleisbereich.
Dabei gilt eine klare Rangfolge, und sie erklärt, warum der Posten seltener geworden ist:
- Sperrung des Gleises, technisch oder aus Gründen der Unfallverhütung
- feste Absperrung, bei Bedarf zusätzlich mit Warnung
- Warnung über ein automatisches Warnsystem, also ATWS mit Kabel- oder Funkanlage
- Postensicherung durch Sicherungsposten und Absperrposten
- Kombinationen dieser Maßnahmen
Die Postensicherung steht damit bewusst weit unten. Sie kommt dort zum Zug, wo sich der Verkehr nicht anhalten und keine feste Trennung bauen lässt, und sie bleibt die Lösung mit dem größten menschlichen Anteil.
Die DGUV Regel 101-024 unterscheidet die Posten nach Aufgabe. Der Sicherungsposten warnt die Beschäftigten vor herannahenden Zügen. Der Außenposten erkennt den Zug am Anfang der Annäherungsstrecke und gibt das Signal weiter. Der Innenposten sichert unmittelbar an der Arbeitsstelle. Der Absperrposten hat die umgekehrte Aufgabe: Er hält Beschäftigte davon ab, einen Gleisbereich überhaupt zu betreten.
Wichtig für die Einordnung: Die Bewachung von abgestelltem Rollmaterial, Waggons und Bahnflächen ist etwas anderes. Das ist Bahn Security im Sinne der Bewachung und hat mit der Sicherung gegen den Zugbetrieb nichts zu tun.
Ausbildung und Zulassung zum Sicherungsposten bei der Bahn
Wer im Gleisbereich sichert, braucht eine Funktionsausbildung nach der Richtlinie 046.2528. Sie dauert bei den anerkannten Bildungsträgern rund sieben Tage, die Prüfung nimmt DB InfraGO ab und liegt üblicherweise unmittelbar im Anschluss. Vorausgesetzt werden ein Mindestalter von 18 Jahren und Deutschkenntnisse, die für die Verständigung mit der Sicherungsaufsicht und für Meldungen im Bahnbetrieb reichen. Vor dem ersten Einsatz stehen außerdem die körperliche Tauglichkeit und die psychologische Eignung, die der Bahnbetreiber vor der Zulassung verlangt.
Inhaltlich geht es um mehr als Ausschauhalten. Der Posten muss seine Warnmittel prüfen und bedienen können, den Gleisbereich bei Annäherung eines Zuges räumen lassen, die Verbindung zur Sicherungsaufsicht halten und bei Unregelmäßigkeiten melden. Mit zusätzlicher Praxisschulung gehört auch das Aufbauen und Bedienen automatischer Warnsysteme dazu.
Die Sicherungsaufsicht folgt der Richtlinie 046.2529 und ist deutlich aufwendiger: rund 15 Tage Ausbildung, Prüfung ebenfalls bei DB InfraGO, und als Zugangshürde mindestens 80 Schichten von je sechs Stunden als Sicherungsposten oder als Bediener eines automatischen Warnsystems. Diese Zahl erklärt die Personalsituation der Branche besser als jede Marktanalyse: Eine Sicherungsaufsicht lässt sich nicht kurzfristig nachbesetzen.
Ein verbreiteter Irrtum sei hier ausdrücklich benannt. Die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO qualifiziert nicht für den Gleisbereich. § 34a GewO regelt das Bewachungsgewerbe, also den Schutz von Leben und Eigentum Dritter. Die Zulassung als Sicherungsposten am Gleis kommt aus dem Regelwerk der Bahn und lässt sich dadurch nicht ersetzen.
Brandsicherungsposten bei Heißarbeiten: was der Brandposten macht
Der zweite, im Alltag deutlich häufigere Sicherungsposten steht bei feuergefährlichen Arbeiten. Schweißen, Schneiden, Löten, Trennschleifen und Auftauen erzeugen Funken, Glut und heiße Teile, die weit vom Arbeitsplatz entfernt und Stunden später noch etwas entzünden können. Das Kapitel 2.26 der DGUV Regel 100-500 behandelt genau diese Verfahren und verlangt für Bereiche mit Brand- und Explosionsgefahr besondere Maßnahmen.
Das praktische Werkzeug dafür ist der Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten, den die Betriebsleitung oder ihre Beauftragten und die ausführende Person gemeinsam ausfüllen und unterschreiben. Der Musterschein des zuständigen DGUV Fachbereichs listet unter den Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn der Arbeiten unter anderem das Entfernen sämtlicher brennbarer Gegenstände und Stoffe einschließlich Staubablagerungen im festzulegenden Umkreis, das Abdecken gefährdeter brennbarer Bauteile, das Abdichten von Öffnungen, Fugen und Ritzen mit nichtbrennbaren Stoffen sowie das Bereitstellen einer Brandwache.
Der Schein hat für die Brandwache einen eigenen Punkt, und der ist aufschlussreich. Eingetragen werden zwei Namen, einer für die Zeit während der Arbeit und einer für die Zeit nach Beendigung der Arbeit. Dazu kommen Felder für die Dauer in Stunden, für eine Kontrolle unmittelbar zu einer bestimmten Uhrzeit, für eine Kontrolle nach 30 Minuten und für weitere Kontrollgänge in einem einzutragenden Minutenabstand. Eine feste Stundenzahl schreibt der Schein nicht vor. Wie lange nachkontrolliert wird, entscheidet der Einzelfall, und genau deshalb muss es jemand entscheiden und eintragen.
Der Brandposten ist also nicht der Kollege, der zufällig danebensteht. Er ist namentlich benannt, er verfügt über das im Schein festgelegte Löschgerät, er kennt den Standort des nächsten Brandmelders und Telefons, und er bleibt, wenn die Schweißer längst gegangen sind. Die Zeit nach Arbeitsende ist der eigentliche Grund für seine Existenz, denn die meisten Brände nach Heißarbeiten entstehen nicht während der Arbeit.
In der Praxis überschneidet sich die Rolle mit der Brandwache und Brandsicherheitswache. Der Unterschied liegt im Anlass: Der Brandposten sichert eine konkrete feuergefährliche Tätigkeit ab, die Brandwache deckt daneben auch den Ausfall einer Brandmeldeanlage, Veranstaltungen mit offener Flamme und die Absicherung einer Brandstelle nach dem Löschen ab.
Sicherungsposten beim Befahren von Behältern und engen Räumen
Die dritte Ausprägung regelt die DGUV Regel 113-004 zu Behältern, Silos und engen Räumen. Wer in einen Tank, ein Silo, eine Grube oder einen Schacht einsteigt, ist im Notfall kaum erreichbar. Deshalb muss mindestens ein Sicherungsposten außen bleiben, der ständige Verbindung zu den Personen im Inneren hält.
Ständige Verbindung heißt in der Regel Sichtverbindung. Ist die nicht möglich, tritt Sprechverbindung an ihre Stelle, ergänzt um Personen-Notsignalanlagen oder Signalleinen. Der Posten muss zuverlässig sein, geistig und körperlich geeignet, er muss jederzeit Hilfe holen können und die festgelegten Notfall- und Rettungsmaßnahmen kennen. In diesem Einsatzfeld ist umgangssprachlich auch von der Mannlochwache die Rede.
Die körperliche Eignung ist hier kein Formalkriterium. Wer eine bewusstlose Person aus einem engen Behälter bergen oder die Rettung mit Gerät einleiten soll, muss das auch tatsächlich können. Das unterscheidet diesen Posten deutlich von einem reinen Beobachtungsposten.
Die Aufgaben eines Sicherungspostens im Einsatz
Unabhängig vom Einsatzfeld läuft eine Schicht als Sicherungsposten in denselben Schritten ab.
- Vor Arbeitsbeginn die geltende Sicherungsanweisung oder den Erlaubnisschein einsehen und die eigene Position bestimmen
- Warnmittel, Löschgerät und Kommunikationsmittel prüfen, bei akustischer Warnung eine Wahrnehmbarkeitsprobe unter den ungünstigsten Bedingungen durchführen
- Die eigene Position so wählen, dass die Gefahr früh sichtbar ist und die Beschäftigten das Signal sicher hören oder sehen
- Während der gesamten Arbeit ausschließlich beobachten, ohne Nebentätigkeit und ohne Ablenkung
- Warnen, räumen lassen und die Arbeit unterbrechen, sobald die Sicherung nicht mehr wirkt
- Nach Arbeitsende die festgelegten Kontrollgänge gehen und das Ergebnis dokumentieren
Der fünfte Punkt ist der, an dem sich die Eignung entscheidet. Ein Posten, der einen Verstoß sieht und ihn höflich anspricht, hat seine Aufgabe nicht erfüllt. Nimmt jemand im Behälter den Atemschutz ab, weil er drückt, muss die Maske sofort wieder sitzen. Das ist eine Anweisung und keine Bitte, und sie muss auch dann durchgehalten werden, wenn der Betreffende deutlich länger im Betrieb ist als der Posten.
Wer darf Sicherungsposten sein, und was sagt § 34a GewO
Die Antwort hängt davon ab, welche der drei Funktionen gemeint ist. Am Gleis entscheidet das Regelwerk der Bahn. Beim Befahren von Behältern entscheidet die DGUV Regel 113-004 über Zuverlässigkeit, Eignung und Rettungsfähigkeit. Bei Heißarbeiten benennt der Erlaubnisschein die Person, und der Betrieb trägt die Verantwortung für die Auswahl.
Beauftragt ein Betrieb einen Sicherheitsdienst damit, kommt das Bewachungsrecht hinzu. Die Mitarbeiter brauchen dann die Unterrichtung nach § 34a GewO, das Unternehmen die Erlaubnis nach derselben Vorschrift, und alle eingesetzten Personen müssen im Bewacherregister eingetragen sein. Die weiteren Pflichten stehen in der Bewachungsverordnung.
Entgegen einer verbreiteten Darstellung ist die Sachkundeprüfung dafür nicht generell erforderlich. Sie ist Pflicht bei Bewachung im öffentlichen Verkehrsraum und in Hausrechtsbereichen mit öffentlichem Verkehr, beim Schutz vor Ladendieben, bei der Einlasskontrolle gastgewerblicher Diskotheken sowie in leitender Funktion bei Gemeinschaftsunterkünften und Großveranstaltungen. Für einen Brandposten in einer Werkshalle oder auf einem umzäunten Betriebsgelände genügt die Unterrichtung. Wer also liest, ein SiPo brauche zwingend die Sachkundeprüfung, liest eine Verallgemeinerung.
Rechtlich handelt ein privater Sicherungsposten auf Grundlage des Hausrechts nach den §§ 858 ff., 903 und 1004 BGB und der Jedermannsrechte. Polizeiliche Befugnisse hat er nicht, und er braucht sie für diese Aufgabe auch nicht.
Was kostet ein Sicherungsposten? Die Faktoren im Überblick
Ein seriöser Preis lässt sich ohne Objekt, Dauer und Qualifikationsstufe nicht nennen, und jede pauschale Zahl im Netz ist eine Schätzung für einen Fall, der Ihrem nicht gleicht. Diese Faktoren bewegen die Kalkulation:
| Faktor | Wirkung auf den Preis |
|---|---|
| Qualifikationsstufe | Eine Funktionsausbildung nach dem Bahnregelwerk ist erheblich aufwendiger als die Unterrichtung nach § 34a GewO und schlägt entsprechend durch. |
| Anzahl der Posten | Fehlende Sichtverbindung erzwingt Außen- und Innenposten statt eines einzelnen Postens. |
| Schichtlänge | Kurzeinsätze tragen An- und Abfahrt sowie Einweisung auf wenige Stunden; lange Schichten verteilen diesen Anteil besser. |
| Lage der Arbeitszeit | Nacht, Wochenende und Feiertag lösen Zuschläge nach dem Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen des jeweiligen Bundeslandes aus. |
| Vorlaufzeit | Kurzfristige Anfragen binden Personal aus laufender Planung und kosten mehr als ein terminierter Einsatz. |
| Nachkontrollzeit | Bei Heißarbeiten zählt die im Erlaubnisschein festgelegte Zeit nach Arbeitsende voll zur Einsatzdauer. |
| Ausrüstung | Warnmittel, Löschgerät, Gaswarntechnik und persönliche Schutzausrüstung werden gestellt oder beigestellt. |
| Einsatzort | Anfahrt und Erreichbarkeit des Objekts wirken sich auf die Disposition und damit auf den Preis aus. |
Wer vergleicht, sollte deshalb nicht den Stundensatz vergleichen, sondern die Summe aus Qualifikation, Postenzahl und tatsächlich bezahlter Einsatzzeit einschließlich der Nachkontrolle.
Sicherungsposten beauftragen: was Aquila Security übernimmt
Aquila Security stellt bundesweit erfahrenes Personal für SIPO-Einsätze aller Art. Das reicht vom Brandsicherungsposten bei Schweiß-, Trenn- und Lötarbeiten mit Nachkontrolle nach Arbeitsende über die Brandwache bei Ausfall einer Brandmeldeanlage und an einer Brandstelle und die Mannlochwache beim Befahren von Behältern, Silos und engen Räumen bis zur Sicherung von Arbeiten im Gleisbett. Ergänzend kommen Baustellenbewachung und Objektschutz in Frage, wenn neben der Sicherung der Arbeiten auch das Gelände selbst geschützt werden soll.
Welche Qualifikation ein Einsatz verlangt, entscheidet das Einsatzfeld und nicht der Auftrag. Am Gleis gibt die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle das Sicherungsverfahren vor, und der eingesetzte Posten muss die dafür vorgesehene Funktionsausbildung nach dem Bahnregelwerk mitbringen. Beim Befahren von Behältern zählen Zuverlässigkeit, Eignung und Rettungsfähigkeit nach der DGUV Regel 113-004. Bei Heißarbeiten benennt der Erlaubnisschein die Person und das Löschgerät. Nennen Sie diesen Rahmen bei der Anfrage mit, dann steht vom ersten Tag an die passende Qualifikation auf der Fläche.
Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Frankfurt am Main und unterhält bundesweite Standorte, unter anderem in Hamburg, Berlin, Köln, München, Düsseldorf, Hannover, Bonn und Aachen. Die Qualitätsmanagementsysteme sind durch DEKRA nach ISO 9001 zertifiziert, die Betriebshaftpflicht deckt standardmäßig 5 Millionen Euro. Eingesetztes Personal ist nach § 34a GewO unterrichtet und im Bewacherregister eingetragen.
Wenn Sie einen Brandposten für eine geplante Heißarbeit oder eine Brandwache auf Abruf brauchen, nennen Sie am besten Objekt, Art der Arbeiten, Zeitraum und die im Erlaubnisschein vorgesehene Nachkontrollzeit. Anfragen nimmt Aquila Security rund um die Uhr unter 0800 724 2501 entgegen, schriftlich über das Kontaktformular.
Häufige Fragen zum Sicherungsposten
Was bedeutet SiPo?
SiPo ist die Kurzform von Sicherungsposten. Sie stammt aus dem Bahnumfeld, wird aber inzwischen auch in Industrie und Handwerk für jede Art von Sicherungsposten verwendet. Die Schreibweisen SiPo und SIPO meinen dasselbe.
Was ist der Unterschied zwischen Sicherungsposten und Sicherungsaufsicht?
Der Sicherungsposten warnt und räumt an seiner Position. Die Sicherungsaufsicht plant die Sicherung der Arbeitsstelle, legt die Positionen fest, weist ein und dokumentiert. Für die Sicherungsaufsicht wird eine längere Ausbildung und Erfahrung als Posten verlangt.
Heißt es Sicherungsposten oder Sicherheitsposten?
Der Fachbegriff ist Sicherungsposten. So heißt die Funktion in der DGUV Regel 101-024 und in der DGUV Regel 113-004. Sicherheitsposten ist eine umgangssprachliche Variante und meint oft auch einen fest postierten Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes.
Wie lange muss ein Brandposten nach Schweißarbeiten bleiben?
Das legt der Erlaubnisschein für die konkrete Arbeit fest. Er sieht Felder für die Dauer in Stunden, eine Kontrolle nach 30 Minuten und weitere Kontrollgänge in festzulegenden Abständen vor. Eine allgemein gültige Stundenzahl gibt es nicht.
Braucht ein Sicherungsposten die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO?
Nicht zwingend. Für Bewachungsaufgaben auf nicht öffentlich zugänglichem Betriebsgelände genügt die Unterrichtung nach § 34a GewO. Die Sachkundeprüfung ist nur in den gesetzlich benannten Fällen Pflicht, etwa im öffentlichen Verkehrsraum oder bei der Einlasskontrolle in Diskotheken.
Wer legt fest, ob ein Sicherungsposten im Gleisbereich nötig ist?
Die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle des Bahnbetreibers. Sie entscheidet auf Grundlage der angezeigten Arbeiten über das Sicherungsverfahren und hält es im Sicherungsplan fest. Postensicherung steht in der Rangfolge hinter Gleissperrung, fester Absperrung und automatischem Warnsystem.
Darf ein Sicherungsposten nebenbei mitarbeiten?
Nein. Die Funktion lebt davon, dass die sichernde Person nichts anderes tut. Jede Nebentätigkeit kostet Reaktionszeit und hebt den Sinn der Maßnahme auf.
Stellt Aquila Security Sicherungsposten für Gleisarbeiten?
Ja. Aquila Security stellt erfahrenes Personal für SIPO-Einsätze aller Art bundesweit, Gleisbettarbeiten eingeschlossen. Welches Sicherungsverfahren gilt und welche Funktionsausbildung der Posten dafür nachweist, gibt die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle des Bahnbetreibers vor. Nennen Sie bei der Anfrage Strecke, Zeitfenster und die Vorgaben aus dem Sicherungsplan.




