Das Wichtigste in Kürze
- Brandschutz gliedert sich in vier Bereiche: baulicher, anlagentechnischer, organisatorischer und abwehrender Brandschutz. Erst das Zusammenspiel schützt Menschen und Werte.
- Arbeitgeber sind nach Paragraf 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Beschäftigte für Brandbekämpfung und Evakuierung zu benennen. Als Richtwert gelten 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023 und ASR A2.2.
- Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 besteht aus Teil A für alle Personen, Teil B für Beschäftigte und Teil C für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.
- Bei Veranstaltungen regelt Paragraf 41 der Versammlungsstättenverordnung die Brandsicherheitswache. Bei feuergefährlichen Arbeiten sichert ein Brandposten mit Erlaubnisschein die Heißarbeit ab.
- Aquila Security stellt Brandwachen, Brandposten bei Heißarbeiten, Räumungshelfer und Personal zur Überbrückung einer ausgefallenen Brandmeldeanlage. Kostenlose Beratung unter 0800 7242501.
Brandschutz: die vier Säulen und warum sie erst zusammen schützen
Brandschutz ist mehr als ein Feuerlöscher an der Wand. Er umfasst alle Vorkehrungen, die verhindern, dass ein Feuer entsteht, sich ausbreitet oder Menschen gefährdet. Fachleute unterscheiden vier Bereiche, die ineinandergreifen: den baulichen, den anlagentechnischen, den organisatorischen und den abwehrenden Brandschutz. Ein neues Gebäude kann bautechnisch vorbildlich geplant sein. Wenn im Betrieb aber niemand weiß, wo der Sammelplatz liegt, oder wenn bei Schweißarbeiten kein Brandposten aufpasst, entsteht trotzdem eine Lücke. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen die vier Bereiche, den rechtlichen Rahmen von der Brandschutzordnung bis zur Versammlungsstättenverordnung, die typischen Pflichten für Betriebe und Veranstalter sowie die Kosten. Am Ende zeigen wir, wo ein Sicherheitsdienst wie Aquila Security beim organisatorischen und abwehrenden Brandschutz konkret unterstützt.
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Die vier Bereiche des Brandschutzes im Überblick
Wer Brandschutz verstehen will, sollte die vier Bereiche kennen. Sie beschreiben, mit welchen Mitteln ein Feuer verhindert oder beherrscht wird, und sie verteilen die Verantwortung auf Planung, Technik, Organisation und Menschen vor Ort.
Baulicher Brandschutz
Der bauliche Brandschutz steckt in der Substanz des Gebäudes. Dazu zählen Brandwände, Brandschutztüren, feuerbeständige Decken, die Unterteilung in Brandabschnitte sowie sichere Flucht- und Rettungswege. Ziel ist, dass ein Feuer möglichst lange auf seinen Entstehungsraum begrenzt bleibt und Menschen genug Zeit haben, das Gebäude zu verlassen. Der bauliche Brandschutz wird bei Planung und Bau festgelegt und in der Baugenehmigung geprüft.
Anlagentechnischer Brandschutz
Der anlagentechnische Brandschutz erkennt und bekämpft ein Feuer mit Technik. Dazu gehören Brandmeldeanlagen mit Rauchmeldern, Sprinkler- und Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie die Sicherheitsbeleuchtung, die im Ernstfall die Fluchtwege ausleuchtet. Diese Anlagen melden früh, halten das Feuer klein und führen Rauch ab, der bei Bränden die häufigste Todesursache ist.
Organisatorischer Brandschutz
Der organisatorische Brandschutz regelt das Verhalten der Menschen. Er umfasst die Brandschutzordnung, die Bestellung von Brandschutzhelfern, regelmäßige Unterweisungen, Räumungsübungen, freigehaltene Fluchtwege und die Kennzeichnung von Notausgängen. Hier entscheidet sich, ob die Technik im Ernstfall auch richtig genutzt wird.
Abwehrender Brandschutz
Der abwehrende Brandschutz greift, wenn es bereits brennt oder eine akute Gefahr besteht. Klassisch ist das die Feuerwehr. Dazu zählen aber auch Brandwachen und Brandposten, die eine Gefahr überwachen, einen Entstehungsbrand sofort bekämpfen und im Notfall alarmieren und räumen. Genau in diesem Feld arbeitet ein qualifizierter Sicherheitsdienst und ergänzt die betriebseigenen Kräfte.

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung ist das zentrale Dokument des organisatorischen Brandschutzes. Sie legt fest, wie sich Personen in einem Gebäude verhalten, um Brände zu vermeiden und im Ernstfall richtig zu reagieren. Die DIN 14096 teilt sie in drei Teile mit unterschiedlichen Adressaten:
- Teil A richtet sich an alle Personen im Gebäude, also auch an Besucher. Es ist der bekannte Aushang mit Piktogrammen, der die wichtigsten Verhaltensregeln bei einem Brand kurz zusammenfasst und gut sichtbar aushängt.
- Teil B richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten, vor allem also an die Beschäftigten. Er geht deutlich weiter als Teil A und behandelt Brandverhütung, Flucht- und Rettungswege, Melde- und Löscheinrichtungen sowie das Verhalten im Brandfall.
- Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, etwa Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. Er beschreibt deren Pflichten vor, während und nach einem Brand.
Ob eine Brandschutzordnung Pflicht ist, ergibt sich meist aus der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept oder der Gefährdungsbeurteilung. In Betrieben mit Publikumsverkehr, in Versammlungsstätten und in größeren Arbeitsstätten ist sie in aller Regel gefordert.
Brandschutzhelfer: Pflicht, Anzahl und Ausbildung
Fast jeder Betrieb braucht Brandschutzhelfer. Die Grundlage bildet Paragraf 10 des Arbeitsschutzgesetzes: Der Arbeitgeber muss Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und der Evakuierung übernehmen. Wie viele das sind, richtet sich nach Art der Arbeitsstätte, den Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten.
Als praktischer Richtwert gilt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 in der Ausgabe von 2018: Bei normaler Brandgefährdung sind in der Regel mindestens 5 Prozent der anwesenden Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb oder bei häufiger Abwesenheit einzelner Personen kann der Bedarf deutlich höher liegen. Wichtig ist die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen, denn in jeder Schicht müssen genug Helfer vor Ort sein.
Inhalt und Ablauf der Ausbildung beschreibt die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer”. Sie besteht aus einem theoretischen Teil von etwa zwei bis drei Stunden und einer praktischen Löschübung am offenen Feuer. Themen sind unter anderem die Grundlagen des Feuers, die betrieblichen Brandgefahren, der richtige Einsatz von Feuerlöschern und das Verhalten im Brandfall. Eine Auffrischung wird etwa alle drei bis fünf Jahre empfohlen. Verwechseln Sie den Brandschutzhelfer nicht mit dem Brandschutzbeauftragten: Der Beauftragte ist eine weitergehende Funktion mit Planungs- und Kontrollaufgaben, der Helfer greift im konkreten Entstehungsbrand ein.
Feuergefährliche Arbeiten: Erlaubnisschein und Brandposten
Schweißen, Schneiden, Löten, Trennschleifen und Auftauen zählen zu den feuergefährlichen Arbeiten, oft auch Heißarbeiten genannt. Sie erzeugen Funken, offene Flammen oder starke Hitze und lösen einen großen Teil aller Betriebsbrände aus, gerade weil sie außerhalb fester Werkstätten stattfinden, etwa auf Baustellen oder bei Wartungen. Ein glimmender Funke kann sich unbemerkt in Dämmung oder Staub festsetzen und Stunden später zum Vollbrand führen.
Die praktischen Regeln dazu finden sich heute in der DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis”. Sie hat die frühere DGUV Information 205-002 (ehemals BGI 563) aufgenommen, die mit dem Erscheinen der 205-001 im Dezember 2020 zurückgezogen wurde. Der Kern bleibt gleich: Vor einer Heißarbeit an einer nicht dafür eingerichteten Stelle sind eine Gefährdungsbeurteilung und ein schriftlicher Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten nötig. Darin werden die Schutzmaßnahmen vor, während und nach der Arbeit festgelegt, etwa das Entfernen brennbarer Stoffe, das Bereitstellen von Löschmitteln und die Nachkontrolle.
Eine zentrale Maßnahme ist der Brandposten, auch Brandwache genannt. Diese Person überwacht die Arbeitsstelle während der Heißarbeit, hält Löschmittel bereit, greift bei einem Entstehungsbrand sofort ein und kontrolliert den Bereich nach Arbeitsende noch über eine festgelegte Zeit, um verdeckte Glutnester auszuschließen. Häufig verwechselt werden die beiden DGUV Informationen: Die 205-023 regelt den betrieblichen Brandschutzhelfer, die Regeln zu feuergefährlichen Arbeiten stecken in der 205-001. Beide Themen sind getrennt zu betrachten.
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Brandsicherheitswache und Brandwache bei Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen mit vielen Menschen steigt das Risiko im Brandfall stark, weil sich große Personenmengen im Notfall schnell und geordnet in Sicherheit bringen müssen. Deshalb schreibt die Versammlungsstättenverordnung, die in jedem Bundesland als eigene Verordnung gilt, in Paragraf 41 eine Brandsicherheitswache vor. Sie ist bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr aufzustellen. Der Betreiber der Versammlungsstätte ist dafür verantwortlich.
Eine wichtige Nuance betrifft die Frage, wer diese Wache stellt. Bei Szenenflächen und großen Bühnen ab einer bestimmten Größe, in vielen Landesverordnungen ab mehr als 200 Quadratmetern, ist eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr vorgesehen. Die Feuerwehr kann darauf jedoch verzichten, wenn die zuständige Brandschutzdienststelle dem Betreiber bestätigt, dass er über genügend eigene, geschulte Kräfte verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache erfüllen. Genau hier kommen qualifizierte Brandschutzkräfte eines Sicherheitsdienstes ins Spiel. Die kleinste Brandsicherheitswache besteht üblicherweise aus zwei Einsatzkräften und wird bei größeren Risiken aufgestockt. Aufgaben sind das Überwachen der Flucht- und Rettungswege, das Freihalten von Feuerwehrzufahrten, das Beobachten von Bühnen- und Pyrotechnik sowie das schnelle Eingreifen bei einem Entstehungsbrand. Wer eine Veranstaltung plant, klärt den genauen Umfang vorab mit der örtlichen Brandschutzdienststelle, denn die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Objekt.
Brandwache bei Ausfall der Brandmeldeanlage
Ein oft übersehener Fall ist der Ausfall der Brandmeldeanlage. Fällt die automatische Brandmeldeanlage wegen einer Störung, einer Wartung oder eines Umbaus aus, entsteht eine gefährliche Lücke: Ein Feuer würde nicht mehr automatisch erkannt und weitergemeldet. In Objekten, in denen die Anlage vorgeschrieben ist, verlangt die Brandschutzdienststelle für die Dauer des Ausfalls eine ersatzweise Überwachung. Diese Aufgabe übernimmt eine Brandwache, die im betroffenen Bereich feste Kontrollgänge geht, auf Brandgeruch und Rauch achtet und im Ernstfall sofort alarmiert und räumt.
Eine solche Überbrückung ist zeitkritisch, denn ohne sie darf der Betrieb im betroffenen Bereich oft nicht weiterlaufen. Ein Sicherheitsdienst mit Bereitschaft kann eine Brandwache kurzfristig stellen und den geordneten Betrieb sichern, bis die Anlage wieder funktioniert. Ergänzend spricht man von einer Brandnachwache: Nach einem Brand oder nach Löscharbeiten überwacht sie den Bereich noch über Stunden, um ein Wiederaufflammen aus Glutnestern zu verhindern.
Räumung und Evakuierung im Ernstfall
Der beste Brandschutz nützt wenig, wenn im Ernstfall niemand die Menschen geordnet nach draußen bringt. Räumung und Evakuierung sind deshalb ein fester Teil des organisatorischen Brandschutzes. Grundlage sind Flucht- und Rettungswegpläne, gut sichtbare Kennzeichnungen, freigehaltene Wege und ein festgelegter Sammelplatz, an dem die Vollzähligkeit geprüft wird. Damit das im Notfall funktioniert, sind regelmäßige Räumungsübungen wichtig, in denen Abläufe und Zuständigkeiten geprobt werden.
Für die Durchführung werden Räumungshelfer oder Evakuierungshelfer benannt. Sie leiten Personen zu den Ausgängen, kontrollieren Räume, unterstützen Menschen mit eingeschränkter Mobilität und melden dem Einsatzleiter den Stand. In größeren Objekten, bei Veranstaltungen oder bei Bauarbeiten im laufenden Betrieb kann ein Sicherheitsdienst zusätzliche geschulte Räumungshelfer stellen, die die betriebseigenen Kräfte verstärken. Mehr zur Ausbildung dieser Rollen lesen Sie in unserem Beitrag zu Brandschutzhelfern, Brandwachen und Evakuierungshelfern.
Was kostet Brandschutz? Richtwerte im Überblick
Die Kosten für Brandschutz hängen stark vom Objekt, der Gefährdung und dem gewählten Umfang ab. Die folgende Tabelle nennt Richtwerte zur Orientierung für die organisatorischen und abwehrenden Leistungen, keine verbindlichen Festpreise. Zu allen Personaldienstleistungen kommen üblicherweise die Umsatzsteuer sowie Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze hinzu.
| Leistung | Richtwert | Hinweis |
|---|---|---|
| Brandschutzhelfer-Ausbildung, externes Seminar | ca. 50 bis 150 Euro / Person | Theorie plus praktische Löschübung |
| Brandschutzhelfer-Schulung inhouse (bis ca. 15 Personen) | ca. 400 bis 900 Euro pauschal | ab etwa 8 bis 10 Personen wirtschaftlicher |
| Brandschutzordnung Teil A, B oder C erstellen | ca. 300 bis 1.500 Euro | je nach Objektgröße und Teil |
| Brandwache oder Brandsicherheitswache, privater Dienst | ca. 30 bis 50 Euro / Stunde | zzgl. MwSt und Zuschlägen, Mindestdauer je Einsatz |
| Brandposten bei Heißarbeiten | ca. 30 bis 50 Euro / Stunde | inklusive Nachkontrolle nach Arbeitsende |
| Brandsicherheitswache der Feuerwehr, kommunal | ca. 20 bis 45 Euro / Kraft und Stunde | plus Fahrzeugkosten, nach Satzung der Kommune |
Richtwerte zur Orientierung, Stand 2026. Ihr konkreter Preis hängt vom Objekt, der Gefährdung, der Einsatzdauer und den Qualifikationsanforderungen ab und ist kein verbindliches Angebot.
Beispielrechnung: Bei einem Umbau fällt Ihre Brandmeldeanlage für zehn Tage aus. Die Brandschutzdienststelle verlangt eine Brandwache rund um die Uhr. Bei drei Schichten pro Tag und einem Richtwert von etwa 40 Euro je Stunde liegen die Kosten bei rund 960 Euro pro Tag, für zehn Tage also grob 9.600 Euro. Dem steht gegenüber, dass der Betrieb ohne die Ersatzüberwachung im betroffenen Bereich häufig ganz stillstehen müsste. Für viele Betriebe ist die Brandwache damit die günstigere von zwei ungünstigen Optionen.
Abwehrender Brandschutz bei Aquila Security
Aquila Security ersetzt weder Ihre Feuerwehr noch Ihren Brandschutzbeauftragten. Wir übernehmen den Teil, in dem geschultes Personal vor Ort gebraucht wird: den organisatorischen und abwehrenden Brandschutz. Unsere Kräfte sind für Brandwachen und Brandposten geschult und greifen bei einem Entstehungsbrand sofort ein, alarmieren und leiten die Räumung ein.
Konkret unterstützen wir in diesen Situationen:
- Brandwache und Brandsicherheitswache: bei Veranstaltungen, in Versammlungsstätten und überall dort, wo eine ständige Überwachung der Brandgefahr gefordert ist. Details finden Sie auf unserer Seite zur Brandwache und Brandsicherheitswache.
- Brandposten bei Heißarbeiten: Bewachung der Arbeitsstelle während Schweiß- und Trennarbeiten, Bereithalten der Löschmittel und die vorgeschriebene Nachkontrolle, oft im Zusammenspiel mit der Baustellenbewachung.
- Überbrückung bei Ausfall der Brandmeldeanlage: kurzfristige Ersatzüberwachung mit festen Kontrollgängen, damit Ihr Betrieb während einer Störung oder Wartung weiterlaufen kann.
- Brandnachwache: Überwachung des Bereichs nach einem Brand, um ein Wiederaufflammen aus Glutnestern zu verhindern.
- Räumungs- und Evakuierungshelfer: Verstärkung Ihrer Kräfte bei der geordneten Räumung, etwa beim Eventschutz oder im laufenden Betrieb bei Umbauten.
Brandschutzpersonal auf geprüfter Grundlage
- DEKRA ISO 9001 zertifiziert: Unsere Abläufe folgen einem geprüften Qualitätsmanagement.
- Sachkunde nach Paragraf 34a: Alle Einsatzkräfte verfügen über die gesetzliche Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe.
- Eintrag im Bewacherregister: Unternehmen und Mitarbeiter sind im Bewacherregister erfasst.
- Für Brandwachen geschult: Unser Personal ist im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz für Brandwachen und Brandposten qualifiziert.
- 5 Millionen Euro Versicherung: Jeder Einsatz ist über eine Betriebshaftpflicht mit 5 Millionen Euro Deckungssumme abgesichert.
Ob Baustelle, Produktionshalle, Versammlungsstätte oder Objekt mit gestörter Brandmeldeanlage: Wir schauen uns Ihre Lage an und sagen Ihnen ehrlich, welche Form der Brandwache sinnvoll ist. Eine erste Einschätzung erhalten Sie über unser Sicherheitsdienst-Team kostenlos am Telefon. In vielen Städten sind wir mit eigenen Kräften vor Ort, etwa mit unserer Brandwache in Köln oder der Brandwache in Frankfurt.
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Häufige Fragen zum Brandschutz
Was gehört alles zum Brandschutz?
Der Brandschutz gliedert sich in vier Bereiche. Der bauliche Brandschutz steckt in Brandwänden, Türen und Fluchtwegen. Der anlagentechnische Brandschutz umfasst Brandmelde- und Löschanlagen. Der organisatorische Brandschutz regelt Verhalten, Brandschutzordnung und Brandschutzhelfer. Der abwehrende Brandschutz greift im Ernstfall über Feuerwehr, Brandwachen und Brandposten ein.
Wie viele Brandschutzhelfer muss ein Betrieb haben?
Als Richtwert nennt die Technische Regel ASR A2.2 bei normaler Brandgefährdung mindestens 5 Prozent der anwesenden Beschäftigten. Bei erhöhter Gefährdung oder im Schichtbetrieb kann der Bedarf höher liegen. Maßgeblich ist, dass in jeder Schicht genug ausgebildete Helfer anwesend sind. Die rechtliche Grundlage ist Paragraf 10 des Arbeitsschutzgesetzes.
Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzhelfer und Brandwache?
Der Brandschutzhelfer ist ein Beschäftigter, der nach DGUV Information 205-023 für den Ernstfall im eigenen Betrieb ausgebildet ist. Eine Brandwache oder ein Brandposten ist eine Person, die eine konkrete Gefahr überwacht, etwa bei Heißarbeiten, Veranstaltungen oder beim Ausfall der Brandmeldeanlage, und die dort ständig präsent ist und sofort eingreift.
Wann ist bei Heißarbeiten ein Brandposten Pflicht?
Werden Schweiß-, Schneid- oder Trennarbeiten außerhalb einer dafür eingerichteten Stelle ausgeführt, sind eine Gefährdungsbeurteilung und ein schriftlicher Erlaubnisschein nötig. Ergibt sich daraus eine Brandgefahr, ist ein Brandposten aufzustellen. Er überwacht die Arbeit, hält Löschmittel bereit und kontrolliert den Bereich auch nach Arbeitsende auf verdeckte Glutnester.
Wer stellt die Brandsicherheitswache bei einer Veranstaltung?
Nach Paragraf 41 der Versammlungsstättenverordnung ist der Betreiber verantwortlich. Bei großen Bühnen und Szenenflächen ist eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr vorgesehen. Die Feuerwehr kann darauf verzichten, wenn die Brandschutzdienststelle bestätigt, dass der Betreiber genügend eigene geschulte Kräfte hat. Diese Aufgabe kann ein qualifizierter Sicherheitsdienst übernehmen.
Was ist eine Brandwache bei Ausfall der Brandmeldeanlage?
Fällt die automatische Brandmeldeanlage aus, wird ein Feuer nicht mehr automatisch erkannt und gemeldet. Für die Dauer des Ausfalls verlangt die Brandschutzdienststelle in vielen Objekten eine Ersatzüberwachung durch eine Brandwache. Sie geht feste Kontrollgänge, achtet auf Rauch und Brandgeruch und alarmiert im Ernstfall sofort, damit der Betrieb weiterlaufen kann.
Was kostet eine Brandwache pro Stunde?
Für eine Brandwache oder einen Brandposten eines privaten Sicherheitsdienstes liegen die Richtwerte meist bei etwa 30 bis 50 Euro pro Stunde, zuzüglich Umsatzsteuer und Zuschlägen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze. Der genaue Preis hängt von Einsatzdauer, Qualifikation und Ort ab. Für ein konkretes Angebot rufen Sie uns unter 0800 7242501 an.
Was regelt die Brandschutzordnung nach DIN 14096?
Die Brandschutzordnung legt das Verhalten zur Brandverhütung und im Brandfall fest. Teil A ist der Aushang für alle Personen im Gebäude, Teil B richtet sich an die Beschäftigten und Teil C an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Ob sie Pflicht ist, ergibt sich meist aus der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept oder der Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutz braucht im Ernstfall Menschen vor Ort.
Wir stellen geschulte Brandwachen, Brandposten und Räumungshelfer, kurzfristig und zuverlässig. Kostenlose Beratung, transparente Preise.
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