Wenn es brennt, ist die erste Reaktion bei den meisten Menschen verständlicherweise Panik. Direkt nach dem Ausbruch eines Brandes sind deshalb speziell geschulte Kräfte entscheidend – wie z. B. interne Brandschutzbeauftragte und zertifizierte Brandschutzhelfer.

Diese Personen sorgen dafür, dass eine geordnete Evakuierung des betroffenen Bereichs durchgeführt wird und dass die Gefahren für Leib und Leben von Menschen vor Ort so gering wie möglich bleiben. In der Regel ist nach dem Ausbruch eines Feuers binnen kürzester Zeit die Feuerwehr vor Ort, um die Brandbekämpfung zu übernehmen.

 

Wichtigsten Maßnahmen nach einem Brand
Wichtigsten Maßnahmen nach einem Brand

 

In der Zwischenzeit können die Brandschutz-Experten vor Ort bereits erste Maßnahmen gegen den Brand ergreifen – allerdings immer unter Rücksicht auf ihre eigene Unversehrtheit. Denn kein Unternehmen und keine Behörde kann von ihren zum internen Brandschutzhelfer geschulten Mitarbeitern verlangen, für den Brandschutz oder die Brandbekämpfung die eigene Gesundheit aufs Spiel zu setzen.

Dank der Feuerwehr sind in der Regel die meisten Brände in öffentlichen Anlagen, Verkaufseinrichtungen oder Firmen schnell unter Kontrolle – und im besten Fall ist das Feuer binnen kürzester Zeit gelöscht. Doch was ist mit der Zeit danach? – Welche Maßnahmen müssen Betroffene direkt nach dem Löschen eines Brandes ergreifen?

Darauf geben wir heute die Antworten.

Information an zuständige Ämter

In vielen Firmen werden bei einem Brand schädliche Stoffe freigesetzt. Diese können z. B. aus Produktions- oder Baumaterialien stammen und werden nicht nur beim Verbrennen an die Luft abgegeben, sondern gelangen durch das Löschwasser auch in den Untergrund bzw. in nahe liegende Gewässer. Schon während der Brandbekämpfung ist es deshalb ratsam, verschiedene Ämter zu informieren, wenn die Gefahr von Verunreinigung durch Schadstoffe in Wasser oder Luft in der Umgebung besteht.

Als Ansprechpartner sind dafür das örtliche Referat für Umwelt und Umweltplanung sowie das Referat Gesundheit essentiell. Die Information der zuständigen Stellen sollte in Abstimmung mit der Feuerwehr erfolgen.

Erstbegehung nach einem Brand

Ist das Feuer gelöscht, sollten die Eigentümer oder Mieter der Immobilie mindestens eine Stunde warten, bevor sie den Bereich betreten. Im Zweifelsfall dabei immer mit den Brandschutzfachleuten der Feuerwehr oder des örtlichen Sicherheitsdienstes abstimmen.

Als Betreiber der betroffenen Anlage weiß man natürlich selbst am besten, welche Schadstoffe im Brandbereich potenziell vorliegen könnten. Die Gefährdung ist abhängig davon, aus welchen Materialien die Bauten, Produktionseinrichtungen etc. vor Ort bestanden haben.

Vor der Erstbegehung ist es entscheidend, dass der Bereich umfassend belüftet wurde. Ansonsten drohen Reizungen der Atemwege durch Rauchgas. Wurde der Brandort ausreichend belüftet, ist davon auszugehen, dass die gefährlichen Gase entweichen konnten. Von den gebundenen Schadstoffen in Ruß-Niederschlägen gehen in der Regel keine direkten Gefahren aus, so man denn diese Materialien nicht ohne Schutzkleidung berührt.

Schutzkleidung beim Begehen eines Brandortes

Um die Aufnahme von Schadstoffen beim Begehen des Brandortes zu verhindern, empfiehlt es sich dennoch, beim Betreten des vom Feuer betroffenen Bereichs Schutzkleidung und Atemschutz zu tragen. Zur Grundausstattung zählen dabei ein Schutzanzug mit Kapuze, der aus Kunststoff oder Papierflies besteht, eine FFP2- oder FFP3-Gesichtsmaske sowie Schutzhandschuhe für den Fall, dass man doch den ein oder anderen mit Schadstoffen kontaminierten Gegenstand berührt.

Schutzkleidung beim Begehen eines Brandortes
Schutzkleidung beim Begehen eines Brandortes

 

Brandwachen: Pflicht zum Schutz nach einem Feuer

In vielen Bereichen muss nach dem Löschen eines Feuers eine Brand- oder Glutwache aufgestellt werden. Dies dient dazu, die Brandstelle zu beaufsichtigen, um ein erneutes Aufflackern des Feuers durch versteckte Glutnester zu verhindern.

Durchgeführt werden die Brandwachen in öffentlichen Gebäuden sowie in privatwirtschaftlichen Einrichtungen häufig durch entsprechend geschulte Sicherheitskräfte eines privaten Sicherheitsdienstes. Es ist auch möglich, dass die Brandwachen durch die Feuerwehr durchgeführt werden.

 

Brandwache - Pflicht nach einem Feuer
Brandwache – Pflicht nach einem Feuer

 

Die Notwendigkeit solcher Brandwachen wird durch zwei Faktoren bestimmt: Die Vorgaben in der Versicherungspolice des betroffenen Gebäudes und die Einschätzung des für die Brandbekämpfung zuständigen Gruppenführers der Feuerwehr.

Da durch einen Brand in der Regel die passiven Brandschutzmaßnahmen wie Rauchmelder, Brandmeldeanlage und Sprinkleranlagen in Mitleidenschaft gezogen werden, ist der Einsatz speziell geschulter Brandwachen eine Pflicht. Ansonsten läuft man als Immobilienbetreiber Gefahr, den Versicherungsschutz zu riskieren.

Die Pflicht zum Aufstellen von Brandwachen nach einem Feuer sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen: In einem Urteil des OLG Saarbrücken aus dem Jahr 2019 (Az. 4 U 137/16) wurde beispielsweise die Gemeinde als Betreiber der örtlichen Feuerwehr mit Schadenersatz in die Pflicht genommen.

Hintergrund: Beim Brand eines Privathauses war die Feuerwehr nach dem Löschen des Feuers abgerückt – und anderthalb Stunden später entwickelte sich aus einem unentdeckten Glutnest ein Dachstuhlbrand, der das Dach des Gebäudes komplett zerstörte. Das Gericht bestätigte, dass die Feuerwehr fahrlässig gehandelt hätte, weil die Brandgefahr nach dem Löschen des Initialbrandes noch nicht ausreichend gebannt war. Daher wurde die Gemeinde zur Zahlung von Schadenersatz an den Gebäudebesitzer verurteilt.

Schadstoffe: Gefahr für die Gesundheit

Die bei einem Brand entstehenden Schadstoffe können auf verschiedene Weise eine Gesundheitsgefahr darstellen. Rauchgase, die während des Feuers eingeatmet werden, sind ebenso eine Gefahr wie giftige Brandrückstände nach dem Löschen.

Als verantwortlicher Gebäudebetreiber sollte man sich dieser Gefahr unbedingt bewusst sein – und die Aufräum- und Entsorgungsarbeiten nach dem Brand entsprechend koordinieren. Hinzu kommt die noch längere Zeit nach dem Löschen weiter bestehende Gefahr eines Schwelbrandes: Glimmen im Verborgenen Glutnester weiter, so entstehen dadurch oft besonders giftige Gase.

Entsorgung von Brandrückständen

Eine häufig mit viel Aufwand verbundene Maßnahme nach einem Brand ist die Entsorgung von Brandrückständen und beschädigten Materialien. Dabei gilt: Beim Aufräumen einer Brandstelle immer darauf achten, dass die verschiedenen Materialarten streng getrennt gesammelt und sortiert werden. Denn je nach Material handelt es sich um komplett unterschiedliche Abfallarten – und gibt man diese in einem riesigen Haufen als „Brandschutt“ ab, wird das als Sondermüll berechnet und schlägt mit hohen Summen zu Buche.

Beim Aufräumen einer Brandstelle empfiehlt sich das Trennen nach folgenden Kriterien:

  • verwertbare Materialien wie beispielsweise Metall- und Elektroschrott
  • nicht verwertbarer Restmüll, meist bestehend aus Kunststoffteilen, Holz, Textilien, Tapeten
  • stark vom Brand verschmutzte und mit Ruß beschlagene Materialien

Als Restmüll können auch Medikamente und ähnliche Dinge aus dem Brandbereich entsorgt werden. Vorsicht besteht hingegen bei Chemikalien – diese fallen häufig in den Bereich Sonderabfall.

Es versteht sich natürlich von selbst, dass zu aller erst Dinge von der Brandstelle gerettet werden, die nicht oder nur so wenig beschädigt sind, dass sie ihre Funktionalität weiterhin beibehalten. Sind solche Gegenstände und Geräte nicht stark durch Ruß beschlagen, können sie in der Regel problemlos gereinigt und weiter verwendet werden.

Bei Elektrogeräten empfiehlt es sich allerdings, vor der Weiterverwendung eine Wartung bzw. einen Check durch einen Fachmann vornehmen zu lassen. Denn selbst wenn sie von außen unversehrt wirken, kann eindringender Rauch oder Feuchtigkeit zu Defekten geführt haben.

Sonderabfälle, die bei einem Feuer anfallen können

Bei einem Brand kann auch Sondermüll entstehen. Dieser muss unbedingt getrennt von allen anderen Materialien gesammelt und entsorgt werden. Dies umfasst z. B. alle Arten von Lacken, Farben und Lösungsmitteln im Brandbereich. Auch sämtliche Akkus und Batterien im Brandschutt gelten als Sonderabfälle.

Zudem sind auch zahlreiche Baustoffe in diese Kategorie einzusortieren, weil bei diesen die Gefahr besteht, dass sich durch den Brand gefährliche Inhaltsstoffe gelöst haben könnten oder aber die stoffliche Integrität nicht mehr gewährleistet ist – auch wenn die Materialien von außen noch gut aussehen.

Sind am Brandort größere Mengen an PVC-Werkstoffen oder ähnlichen sogenannten chlororganischen Stoffen verbrannt bzw. beschädigt worden, ist es ratsam, einen Experten von der Abfall- und Entsorgungsbehörde hinzu zu ziehen.

Reinigung des Brandbereichs

Die Reinigung eines von einem Brand betroffenen Bereichs sollte man immer in die Hände spezialisierter Firmen legen. Ob beim Brand in einem Betrieb, Bürogebäude, einer öffentlichen Behörde oder einem privaten Wohngebäude: Nur erfahrene Reinigungsexperten wissen, wie sie mit den teilweise giftigen Rückständen wie kontaminiertes Löschwasser in den Wänden usw. umgehen müssen. Dienstleister für diese Aufgabe sind z. B. Spezialunternehmen für die Brandschadensanierung.

Auch für die Schadenseinschätzung und die Reparatur von Elektrik, Wasser- und Gasanschlüssen im betroffenen Bereich sollten Experten beauftragt werden.

Schulung interner Brandschutzhelfer

Um beim Ausbruch eines Feuers die Schäden und Gefahren so gering wie möglich zu halten, sollten Betriebe aller Branchen, öffentliche Einrichtungen und Einzelhandelsunternehmen unbedingt einige Teile ihrer Belegschaft zu zertifizierten Brandschutzhelfern schulen lassen. Dies ist gesetzlich sogar vorgeschrieben – und kann im Ernstfall Leben retten.

Disclaimer: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung und erhebt nicht den Anspruch umfassender Erfassung aller Facetten des dargestellten Themas.