Bewaffnete Security
Das sogenannte Gewaltmonopol obliegt in Deutschland allein dem Staat – und wird durch behördliche Sicherheitskräfte wie Polizisten ausgeübt. Private Sicherheitsdienste hingegen haben keine anderweitige Berechtigung zur Gewaltanwendung als jeder einfache Bürger. Das Tragen einer Waffe im Dienst stellt daher ein Privileg dar, das fast ausschließlich den Einsatzkräften der Polizei und ähnlicher Behörden vorbehalten ist.
Es gibt jedoch Ausnahmen: In einigen Fällen ist auch die bewaffnete Security durch private Sicherheitsmitarbeiter erlaubt. Die Vorgaben, als Sicherheitsdienst bewaffnet auf Streife oder Wachdienste zu gehen, sind jedoch sehr streng. Bewaffnete Sicherheitsdienste sind daher eher die Ausnahme als die Regel in der Sicherheitsbranche. Als Auftraggeber sollte man wissen, in welchen Bereichen und unter welchen Voraussetzungen die bewaffnete Security durch private Sicherheitsunternehmen beauftragt werden kann. Wir geben dazu wichtige Hintergrundinfos.
Wann ist bewaffnete Security überhaupt nötig?
Bewaffnete Security kann guten Gewissens als extreme Sicherheitsmaßnahme bezeichnet werden. Als solche bringt sie ganz eigene inhärente Risiken mit. Sie kommt daher auch nur dann zum Einsatz, wenn die Gefährdungslage ebenfalls als extrem bedrohlich eingestuft werden kann. Das trifft beispielsweise zu, wenn gegenüber einer Schutzperson im Personenschutz ernstzunehmende Morddrohungen vorliegen oder eine hohe Wahrscheinlichkeit eines Entführungsversuchs besteht.
Ebenfalls extrem hoch ist die Risikolage in Hinsicht auf Terrorgefahren gegen bestimmte Einrichtungen – wie beispielsweise Regierungs-Anlagen, Atomkraftwerke oder ausländische Konsulate.
Ein klassischer Fall, der bewaffnete Security erfordert, sind auch Geld- und Werttransporte. Die Begleitschützer solcher Transporte sind üblicherweise bewaffnet. Denn bei Überfällen müssen sie mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, dass die Kriminellen Schusswaffen einsetzen.
Welche Waffen kommen bei bewaffneter Security zum Einsatz?
Um sich für Einsätze als Sicherheitsdienst bewaffnen zu dürfen, stehen verschiedene Arten von Waffen zur Auswahl. Laut dem deutschen Waffengesetz fallen zum einen Schusswaffen wie Revolver und Pistolen unter bewaffnete Security und zum anderen Gegenstände wie Messer, Elektroschocker und Schlagstöcke. All diese Waffen darf man nur dann tragen, wenn der jeweilige Einsatz dies erfordert – und wenn man als Träger die jeweiligen Vorgaben des Waffengesetzes erfüllt.
Wenn von bewaffneter Security die Rede ist, wird damit meistens auf private Sicherheitskräfte verwiesen, die im Rahmen ihrer Einsätze Schusswaffen tragen. Doch auch Elektroschocker oder Schlagstöcke darf man nicht einfach bei jedem Security-Auftrag mitnehmen. Da auch diese Gegenstände unter das Waffengesetz fallen, gelten für das Mitführen und Benutzen ähnlich hohe gesetzliche Hürden und Vorschriften wie für Schusswaffen.
Welche Voraussetzungen sind nötig, damit bewaffnete Security erlaubt ist?
Um im Einsatz bewaffnet sein zu dürfen, muss ein Sicherheitsmitarbeiter eine klare Anweisung seines Unternehmens, also des zuständigen Sicherheitsdienstes, für die bewaffnete Security haben. Das Unternehmen wiederum muss anhand strenger Kriterien belegen, dass im jeweiligen Einzelfall die bewaffnete Security nötig ist. Dieser Nachweis der Notwendigkeit bewaffneter Sicherheitskräfte muss auf glaubwürdigen Gründen basieren – und gilt nur für den jeweiligen Einzelauftrag.
Neben diesem Nachweis der Notwendigkeit für die Bewaffnung gibt es weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Mitarbeiter privater Security-Firmen bewaffnet ihre Security-Arbeit verrichten dürfen. So muss jede Sicherheitsfachkraft, die eine Waffe beim Einsatz tragen soll, eine Waffensachkundeprüfung nach § 7 des Waffengesetzes ablegen. Diese Prüfung benötigt eine umfassende Theorie- und Praxisschulung zur Vorbereitung. Sie gilt für maximal ein Jahr und muss dann erneut abgelegt werden.
Zudem ist das Tragen von Waffen beim Einsatz als Sicherheitsdienst nur Personen ab 18 Jahren erlaubt. Außerdem wird in einem psychologischen Test überprüft, ob der jeweilige Sicherheitsmitarbeiter die psychologischen Voraussetzungen für das Tragen und den potenziellen Einsatz einer Waffe erfüllt. Nur mit bestandener psychologischer Prüfung darf man im Dienst eine Waffe tragen. Das Tragen von Waffen ist darüber hinaus nur erlaubt, wenn man auch eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein vorlegen kann.
Als Sicherheitsunternehmen muss man auch jeden einzelnen Mitarbeiter, der im Dienst eine Waffe tragen wird, bei der Polizei melden. Dies ist allein schon deshalb wichtig, damit Polizisten vor Ort Bescheid wissen und keine falschen Schlüsse ziehen, wenn sie zum Beispiel bei einer Veranstaltung oder in einer Behörde auf eine bewaffnete private Sicherheitsfachkraft treffen.
Bewaffnete Sicherheitskräfte: Einsatzfelder mit hohen Security-Ansprüchen
Für bewaffnete Security-Kräfte gibt es zahlreiche Einsatzfelder. Denn je nach individueller Risikolage kann in nahezu jedem Einsatzgebiet eine erhöhte Gefährdung vorliegen, auf die mit bewaffneter Security reagiert werden muss.
Die typischen Aufgabenbereiche für bewaffnete private Sicherheitsdienste sind:
Bewaffneter Objektschutz
Bewaffneter Personenschutz
Bewaffnete Doormen
Bewaffnete Transporte
Einsatzfelder für den bewaffneten Objektschutz
Im Bereich Objektbewachung gibt es bestimmte Objekte, bei deren Überwachung immer bewaffnete Sicherheitskräfte zum Einsatz kommen. Das trifft beispielsweise auf Atomkraftwerke und ähnliche durch Terrorismus stark bedrohte Anlagen zu. Ähnliches gilt für die Security in Synagogen oder bestimmten Forschungsstätten.
Hinzu kommen Einrichtungen wie bestimmte Bildungsstätten, die aufgrund ihres Klientels eine bewaffnete Security nötig machen. So sind beispielsweise auf manchen privaten Schulen die Kinder ausländischer Diplomaten oder hochrangiger Wirtschaftsführer versammelt. Die größte Bedrohung sind in diesem Fall Entführungen mit dem Ziel der Lösegelderpressung. Um dieser extremen Gefahr wirksam zu begegnen, sind die Sicherheitskräfte zum Schutz derartiger Einrichtungen häufig bewaffnet. In diesen Fällen sind die Grenzen zwischen bewaffnetem Objektschutz und bewaffneten Personenschutz allerdings fließend.
Typische Einsatzfelder für den bewaffneten Objektschutz in Deutschland sind:
Atomanlagen
Konsulate und Botschaften
Forschungseinrichtungen
Private Bildungsstätten wie z. B. internationale Schulen
Banken und Finanzhäuser
Synagogen und ähnliche Einrichtungen
Flughäfen
Security-Leistung bewaffneter Personenschutz
Für den Schutz von Prominenten, aber auch von umstrittenen Personen wie bestimmten Politikern oder Wirtschaftsführern, sind häufig bewaffnete Personenschützer im Einsatz. Speziell Personen, die durch Terroranschläge, Attentate oder Entführungen bedroht sind, sind meist ein Fall für den bewaffneten Personenschutz.
Wichtig zu wissen: Um einen gültigen Nachweis zu haben, dass für eine bestimmte Schutzperson der Einsatz bewaffneter Personenschützer gerechtfertigt ist, sollte man sich von der Polizei bestätigen lassen, dass für diese Person eine erhöhte Gefährdung vorliegt. Grundlage solch einer Einschätzung können beispielsweise schriftlich vorliegende Morddrohungen gegen die Person sein – auch aus digitalen Kanälen.
Bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Politiker auf staatstragender Ebene oder Diplomaten aus anderen Nationen, werden oftmals allerdings per se als besonders gefährdet eingestuft. Daher sind Personenschützer, die solche Menschen beschützen, in aller Regel bewaffnet.
Einsatz bewaffneter Doormen
Doormen sind die klassische Security für Veranstaltungen, aber auch für Einkaufsstätten. Sind hochrangige Gäste zu erwarten oder wird eine Einrichtung ständig von VIPs frequentiert, kann es durchaus vorkommen, dass die Doormen bewaffnet sind.
Auch in diesem Fall gilt wieder: Es muss ein Nachweis zur Notwendigkeit der Bewaffnung vorliegen, der auf einer validen Risikoanalyse basiert. Wenn beispielsweise in einem Nachtclub ständig hochrangige Diplomaten verkehren, kann dies eine Grundlage für die bewaffnete Security beim Veranstaltungsschutz sein.
Bewaffnete Transporte durch private Sicherheitsfirmen
Routinemäßig bewaffnet sind private Sicherheitskräfte bei bestimmten Arten bewachter Transporte. Speziell Geldtransporte und Transporte wertvoller Güter werden durch bewaffnete Begleitschützer abgesichert. Die Gefahr für Leib und Leben des Sicherheitspersonals bei einem Überfall kann in den meisten Fällen in diesem Einsatzfeld als extrem hoch eingeschätzt werden – so dass die Bewaffnung der Security absolut gerechtfertigt ist.
Pro und Contra: Bewaffnete Security vs. unbewaffnete Sicherheitsdienste
Auf den ersten Blick ist die Entscheidung für Auftraggeber denkbar einfach: Je höher die Sicherheitswirkung, desto empfehlenswerter ist der jeweilige Security-Einsatz. Und was könnte sicherer sein als bewaffnete Security?
Doch dies ist oft ein Trugschluss. Denn es besteht je nach Einsatz immer die Gefahr, dass die Bewaffnung von Sicherheitskräften eine Risikosituation eher verschärft als entspannt. Sprich: Die Bewaffnung selbst kann zu einer Eskalation führen, weil sich Angreifer oder Aggressoren durch die Bewaffnung deutlich stärker bedroht fühlen, als wenn sie einem unbewaffneten Sicherheitsmitarbeiter gegenüberstehen würden. Das könnte zu der Reaktion führen, dass die Aggressoren im Versuch, die empfundene Bedrohung zu neutralisieren, erst recht Gewalt anwenden.
Hinzu kommen Gefahren, die sich durch Nachlässigkeit im Umgang mit Schusswaffen ergeben. Außerdem besteht immer das Risiko, dass die im Halfter getragenen Schusswaffen durch Angreifer entwendet und gegen die Sicherheitskräfte oder deren Schutzpersonen gerichtet werden könnten. Denn nicht selten kommt es bei der Security-Arbeit zu Situationen, in denen die Sicherheitsmitarbeiter in Handgreiflichkeiten und Tumulte verwickelt werden.
Zwar werden im Training für bewaffnete Security-Einsätze genau solche Szenarien durchgespielt und die Sicherheitskräfte trainieren, wie man sich auch im größten Trubel nicht die Waffe abnehmen lässt. Dennoch kann genau das im Einzelfall passieren – vor allem dann, wenn die Security zahlenmäßig den Angreifern unterlegen ist.
Auf der Pro-Seite zum Thema bewaffnete private Security stehen Argumente wie eine erhöhte Wehrhaftigkeit gegen bewaffnete Angreifer oder extrem aggressiv vorgehende Gegner. Auch die Abschreckungswirkung bewaffneter Sicherheitskräfte spielt durchaus eine Rolle. Gerade Gelegenheits-Kriminelle, ob Diebe oder Vandalen, könnten es sich beim Anblick bewaffneter Sicherheitsmitarbeiter zweimal überlegen, ob sie tatsächlich deren Aufmerksamkeit auf sich ziehen wollen.
Was allerdings in jedem Fall bedacht werden sollte, ist das Kosten-Argument: Die unbewaffnete Security ist deutlich kostengünstiger als bewaffnete Security-Einsätze durch private Sicherheitsunternehmen.
Für die Planung einer Security, die der individuellen Risikolage optimal angepasst ist, steht Aquila Security Ihnen jederzeit beratend zur Verfügung. Auch für die Umsetzung aller Sicherheitsdienstleistungen sind wir Ihr leistungsstarker Partner in ganz Deutschland.