Wer darf nicht im Sicherheitsdienst arbeiten?
Um im Sicherheitsgewerbe arbeiten zu dürfen, muss man hohe Anforderungen erfüllen. Das gilt nicht nur für die Fachkompetenz, die Ausbildung und die fachliche Erfahrung, sondern auch für die persönliche Reputation. Die muss lupenrein sein, was Vorstrafen im polizeilichen Führungszeugnis betrifft – ansonsten darf man nicht im Sicherheitsdienst arbeiten.
Und wer als Sicherheitskraft arbeitet und eine Straftat begeht, dem droht ein Berufsverbot. Schließlich möchte niemand die oftmals sensible Aufgabe in der Security in die Hände von Kriminellen legen.
Wir beschäftigen uns in diesem Artikel damit, wer nicht im Sicherheitsdienst arbeiten darf. Und wir erklären, wie es zu einem Berufsverbot im Sicherheitsgewerbe kommen kann – und was konkret damit verbunden ist.
Denn nicht nur für uns als zertifiziertes Sicherheitsunternehmen ist es essentiell, dass ausschließlich unbescholtene Personen in diesem Job arbeiten. Auch für die Auftraggeber ist es wichtig, ihre persönliche Sicherheit und den Schutz ihrer Besitztümer nur in die Hände ehrlicher Menschen zu legen.
Die Gründe für ein Berufsverbot als Sicherheitsmitarbeiter
Laufende Strafverfahren beziehungsweise bestehende Vorstrafen im Führungszeugnis sind der häufigste Grund, warum man nicht im Sicherheitsdienst arbeiten darf. Wer sich erstmals in der Sicherheitsbranche um einen Job bewirbt, muss eine strenge Persönlichkeitsüberprüfung durchlaufen.
Das wird nicht nur durch das Sicherheitsunternehmen gewährleistet, das jeden Bewerber einem Check unterzieht. Auch behördliche Überprüfungen werden durchgeführt, bevor man die Erlaubnis bekommt, im Sicherheitsdienst arbeiten zu dürfen.
Dies ist schon dadurch sichergestellt, dass jeder Security-Mitarbeiter eine sogenannte Bewacher-ID benötigt, um überhaupt für ein Sicherheitsunternehmen arbeiten zu dürfen. Damit man diese Bewacher-ID bekommt, muss man im bundesweiten Bewacherregister angemeldet werden. Bei der Anmeldung wird ein Überprüfungsprozess angeschoben, bei dem Behörden auf kommunaler und auf Bundesebene die jeweilige Person durchleuchten. Treten dabei Vorstrafen zutage, wird die Erteilung der Bewacher-ID verweigert – und damit darf man nicht als Sicherheitsfachkraft arbeiten. Auch der Verfassungsschutz ist in solch einen Check eingebunden. Er wird Bedenken anmelden, wenn der Bewerber, der eine Bewacher-ID beantragt hat, beispielsweise auf einer Fahndungsliste steht oder wegen des Verdachts auf politischen Extremismus beobachtet wird.
Die Überprüfung, die eine Sicherheitsfirma bei jedem Bewerber durchführt, ist der Check auf Zuverlässigkeit. Dies ist gewerblich vorgeschrieben – und in der Gewerbeordnung (GewO) in § 34a Absatz 1 Satz 5 GewO verankert. Das besagt, dass man als Betreiber eines Sicherheitsunternehmens jeden Bewerber auf Vorstrafen überprüfen muss.
Doch nicht nur vergangene Straftaten können dazu führen, dass man nicht im Sicherheitsdienst arbeiten darf: Natürlich wird man auch die Arbeitserlaubnis im Sicherheitsgewerbe verlieren, sobald man sich eine Straftat zuschulden kommen lässt, während man bereits in der Security-Branche arbeitet. Vor allem Straftaten wie Diebstahl, Raubüberfälle, Körperverletzung, Drogenmissbrauch oder Erpressung machen es unmöglich, weiterhin als Sicherheitskraft zu arbeiten. Auch Taten, die zur Gefährdung des Straßenverkehrs führen, können die Basis für ein Berufsverbot im Sicherheitsdienst sein. Das Berufsverbot tritt in der Regel dann in Kraft, wenn die Verurteilung für die Straftat erfolgt.
Harte Maßstäbe für Sicherheitsleute – mit gutem Grund
Wer also Straftaten begangen hat und dafür verurteilt wurde, darf temporär oder dauerhaft nicht im Sicherheitsdienst arbeiten. Das wirkt auf manch einen Betrachter sehr harsch – doch der hohe Anspruch, den man im Sicherheitsgewerbe an die Reputation eines Bewerbers stellt, ist berechtigt. Denn Sicherheitsfachkräfte sind schließlich in sensiblen Bereichen tätig und haben die Verantwortung für die Abwehr von Sicherheitsgefahren. Und es wäre äußerst heuchlerisch, Personen mit dieser Verantwortung zu beauftragen, die selbst ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Es ist also legitim, dass für Security-Mitarbeiter besonders hohe Maßstäbe in Sachen Vorstrafen gelten. Das ist allein schon deshalb nötig, weil Sicherheitsfachkräfte im Zuge ihrer Arbeit häufig mit vertraulichen Informationen zu tun haben. Wenn sie beispielsweise im Werkschutz arbeiten und dabei interne Absprachen mitbekommen, muss man sich ihrer Verschwiegenheit ebenso sicher sein können wie bei Beobachtungen, die sie als Personenschützer im privaten Umfeld der Auftraggeber machen.
Als Sicherheitsdienst ist das Vertrauen unserer Kunden in uns essentiell – und wir werden ausschließlich solche Mitarbeiter einstellen, die dieses Vertrauen auch verdienen. Jeder seriöse Security-Anbieter handelt nach dieser Maxime, weshalb Auftraggeber sicher sein können, dass bei der Beauftragung eines seriösen Sicherheitsunternehmens niemals Straftäter in den Reihen der Security-Einsatzkräfte zu finden sein werden.
Weil die Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit von Sicherheitsmitarbeitern so wichtig ist für die Qualität in der Security-Arbeit, werden Berufsverbote in der Sicherheitsbranche auch für vermeintlich kleine Vergehen verhängt. Als Sicherheitsfachkraft darf man sich also nicht mal einen „kleinen“ Ladendiebstahl zuschulden kommen lassen.
So wird ein Berufsverbot beim Sicherheitsdienst verhängt
Das Berufsverbot, damit man nicht mehr bei einem Sicherheitsdienst arbeiten darf, muss offiziell verhängt werden. Offiziell bedeutet, dass es durch ein Gericht oder eine zuständige Behörde ausgesprochen wird. Da das Berufsverbot in der Sicherheitsbranche in der Regel die Folge einer Straftat der betreffenden Person ist, wird es meist im Zuge der Verurteilung für die betreffende Straftat mit verhängt.
Die Art der Straftat spielt für das Verhängen eines Berufsverbots im Sicherheitsgewerbe eine größere Rolle als die Umstände, unter der sie begangen wurde. Nicht nur Gesetzesverstöße bei der Arbeit als Sicherheitskraft stehen dabei zur Debatte. Ein Sicherheitsmitarbeiter, der wegen eines Einbruchdiebstahls vor Gericht landet, den er in seiner Freizeit begangen hat, wird mit Sicherheit ein Berufsverbot erhalten.
Das Berufsverbot verbietet es dem für eine Straftat Verurteilten, in der Sicherheitsbranche zu arbeiten. Das ist etwas anderes als ein Beschäftigungsverbot. Denn das Berufsverbot soll andere vor der betreffenden Person schützen, während das Beschäftigungsverbot die betreffende Person gegen Risiken in ihrem Job schützt.
Verlust der Bewacher ID
Als Straftäter kann man auch die Bewacher-ID verlieren, die einen zum Arbeiten als Sicherheitskraft berechtigt. Denn wenn man ein Berufsverbot auferlegt bekommt und demzufolge selbst dann nicht in der Security arbeiten darf, wenn man nicht für die Straftat im Gefängnis landet, verfällt die Bewacher-ID nach einem Jahr. Sie behält nämlich nur dann ihre unbegrenzte Gültigkeit, wenn man regelmäßig als Sicherheitskraft bei einem gewerblichen Security-Anbieter arbeitet und diese Sicherheitsarbeit auch nachweisen kann.
Durch diese Festlegung soll sichergestellt werden, dass man eben nicht dauerhaft die Arbeitserlaubnis in der Sicherheitsbranche hat, nur weil man einmal die Bewacher-ID zugewiesen bekommt. Es geht dabei nicht nur darum, zu verhindern, dass Straftäter in der Security arbeiten – sondern es geht auch um fachliche Standards. Wer nämlich über längere Zeit nicht mehr als Sicherheitskraft gearbeitet hat, verliert nach und nach die notwendigen Skills und den fachlichen Zugang. Deshalb ist es sinnvoll, dass die Bewacher-ID ausläuft, wenn man mehr als ein Jahr nicht in der Branche tätig war.
Dauer des Berufsverbots in der Sicherheitsbranche
Wird ein Berufsverbot im Sicherheitsgewerbe verhängt, darf der Betroffene für eine bestimmte Zeit nicht mehr beim Sicherheitsdienst arbeiten. In § 70 Absatz 1 StGB ist festgelegt, dass ein solches Berufsverbot zwischen ein und fünf Jahren dauern kann. Es ist jedoch auch möglich, ein unbegrenztes Berufsverbot auszusprechen, wenn es sich um eine besonders schwere Straftat handelt. Die Art und Schwere der Tat ist die Basis für die Entscheidung darüber, wie lange das vom Gericht verhängte Berufsverbot für die Ex-Sicherheitsfachkraft ist.
Es ist übrigens keine gute Idee, während der Dauer des Berufsverbots schwarz als Security zu arbeiten oder bei einem unseriösen Anbieter anzuheuern, der es nicht so genau damit nimmt, wer im Sicherheitsdienst arbeiten darf. Denn verstößt man gegen ein Berufsverbot, so ist dies erneut eine Straftat. Infos dazu bietet der § 145c StGB. Wird man dabei erwischt, droht bis zu einem Jahr Gefängnis.
Warum der Check von Sicherheitsfachkräften auch für Auftraggeber wichtig ist
In Zeiten, in denen die Gefährdungslage in allen Bereichen ständig akuter wird, sollte man umso anspruchsvoller bei der Security sein, die man mit Leistungen wie Objektschutz, Veranstaltungsschutz oder gar Personenschutz beauftragt. Deshalb ist es auch im Interesse eines Auftraggebers, dass alle Sicherheitskräfte, die für ihn zum Einsatz kommen, gründlich auf Vorstraften und laufende Strafverfahren hin überprüft werden.
Um sicherzugehen, dass man ausschließlich solche Einsatzkräfte im eigenen Haus hat, die ein makelloses Führungszeugnis vorweisen können, sollte man auf zertifizierte Sicherheitsfirmen wie Aquila Security setzen. Denn leider gibt es diverse schwarze Schafe in der Sicherheitsbranche, die es mit den Hintergrundchecks von Bewerbern nicht so genau nehmen. Solche unseriösen Anbieter sind vor allem daran zu erkennen, dass sie mit Dumping-Preisen ins Rennen gehen und ausweichend antworten, wenn man sie nach Nachweisen für ihre Qualität fragt. Ein wichtiger Punkt ist es, sich bei einem neuen Sicherheitspartner die Bewacher-IDs aller Mitarbeiter zeigen zu lassen. Denn professionelle Security-Kräfte müssen ihre Bewacher-ID bei der Arbeit in der Regel immer dabeihaben und auf Verlangen vorzeigen können.