Wie darf man Pfefferspray benutzen?
Pfefferspray ist nicht in jedem Fall legal. Es kommt immer auf die Zusammensetzung des Gasgemischs an. Generell sind die Abwehrsprays zwar als Verteidigungswaffe erlaubt. Doch zu stark dosierte Varianten des Pfeffersprays sind verboten. Diese Varianten fallen meist sogar unter das Waffengesetz in Deutschland.
Welche Art von Pfefferspray ist legal?
Wer keinen Waffenschein hat, um ein hochdosiertes Pfefferspray mitzuführen, braucht Alternativen. Daher sollte man beim Kauf solcher Sprays darauf achten, dass auf dem Behälter klar Folgendes vermerkt ist: „Tierabwehrspray“. Jeder Normalbürger darf ein als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray mitführen und zur Selbstverteidigung legal einsetzen.
Worauf man beim Kauf ebenfalls achten sollte, ist die Reichweite: Ein legales Pfefferspray darf maximal zwei Meter weit sprühen.
Wann ist der Einsatz von Pfefferspray erlaubt?
Waffenscheinpflichtiges Pfefferspray darf man nur mit Waffenschein mitführen – und muss beim Einsatz extrem vorsichtig vorgehen. Denn die Abwehrsprays wirken reizend auf die Schleimhäute. Und das hat bei hoher Dosierung starke Hustenanfälle bis hin zur Atemnot zur Folge. Auch irreversible Augenschäden sind möglich.
Die Einsatzweise hochdosierter und niedrigdosierter Pfeffersprays ist gleich: Durch einen Druck auf den Behälter wird ein Sprühnebel mit den Reizstoffen freigesetzt. Diesen Nebel darf man nur auf Angreifer richten – und zwar Mensch oder Tier. Wenn ein aggressiver Hund oder ein Wildschwein im Wald in Angriffshaltung geht, ist der Einsatz absolut gerechtfertigt.
Bei der Selbstverteidigung mit Pfefferspray gegen einen menschlichen Aggressor gilt: Der Angriff muss absolut klar erkennbar sein. Man darf das Spray also noch nicht auslösen, wenn der Gegner einen bisher nur verbal anfeindet oder eine bedrohliche Körperhaltung einnimmt.
Was passiert bei unerlaubtem Einsatz von Pfefferspray?
Hat man Menschen oder Tiere durch unnötigerweise eingesetztes Pfefferspray verletzt oder stark beeinträchtigt, droht Strafanzeige. Man kann wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz oder wegen Körperverletzung belangt werden.
Es ist daher wichtig, ein Pfefferspray nicht leichtfertig einzusetzen. Zumal die eigene Verletzungsgefahr recht hoch ist – falls man z. B. im Eifer des Gefechts gegen den Wind sprüht. Der Einsatz solcher Abwehrsprays in Innenräumen ist übrigens generell verboten. Nur in absoluten Ausnahmesituationen wie z. B. einer Geiselnahme könnte man Pfefferspray drinnen eventuell legal nutzen.