Selbstverteidigung gegen Gewalttäter und Übergriffe
Strategien für den Selbstschutz sind aktuell gefragter denn je. Denn immer mehr Menschen fühlen sich in immer mehr Situationen unsicher und bedroht. Nahezu tägliche Meldungen über Vorfälle wie Messerstechereien im öffentlichen Raum und Übergriffe jeglicher Art sorgen für ein latentes Bedrohungsgefühl, gerade bei der Bevölkerung in Ballungsräumen und Großstädten. Einige Vorfälle wie die tödlichen Messerangriffe in Solingen und Mannheim in den vergangenen Monaten machen bundesweit und sogar international Schlagzeilen.
Da verwundert es kaum, dass immer mehr Menschen nach wirksamen Strategien für die Selbstverteidigung suchen. Dann steht die Frage im Raum: Wie kann ich mich mit Selbstverteidigung wirklich schützen?
Genau dazu bieten wir heute Lösungen und Informationen. In diesem Artikel zeigen wir, was im Rahmen des Selbstschutzes erlaubt ist – und was nicht. Und wir geben Tipps, welche Gegenstände und Waffen man als Privatperson zur Selbstverteidigung zur Verfügung hat. Denn als privates Sicherheitsunternehmen steht auch den Einsatzkräften von Aquila Security nur das Spektrum an Selbstschutz-Maßnahmen bei der Security-Arbeit zur Verfügung, das auch Privatbürger nutzen dürfen. Daher kennen wir uns aus unserer täglichen Arbeit hervorragend mit diesem Thema aus.
Wie definiert man Selbstverteidigung eigentlich
Die Definition von Selbstverteidigung ist, dass man in Notwehr gegen einen Angreifer vorgeht. Das Ziel der Selbstverteidigung ist es, sich selbst aus einer Situation zu retten bzw. zu entziehen, in der einem körperliche oder seelische Schäden drohen. Selbstverteidigung ist also immer eine Reaktion auf einen Angriff – und niemals ein „Präventivschlag“ gegen eine Bedrohung.
Bei der Notwehr darf man laut Gesetz „angemessene Gewalt anwenden“, um sich in der jeweiligen Situation gegen Schäden zu schützen. Notwehr ist gesetzlich geregelt im Strafgesetzbuch (StGB) § 32. Wichtig ist: Es ist nur dann Notwehr, wenn man sich gegen einen rechtswidrigen Angriff wehrt. Sprich: Wird man aufgrund renitenten Verhaltens von einem Polizisten in einen Sicherheitsgriff genommen, darf man sich dagegen nicht unter Berufung auf die Notwehr gewalttätig zur Wehr setzen.
Was darf man zum Selbstschutz tun – und was ist nicht erlaubt?
Im Rahmen der Selbstverteidigung darf man sämtliche Reaktionen nutzen, die dem jeweiligen Angriff angemessen sind. Wer von einem Angreifer körperlich attackiert und z. B. gegen eine Wand gedrückt, zu Boden schlagen oder umklammert wird, darf mit harten Schlägen und ggf. sogar mit Waffen zur Selbstverteidigung dagegen vorgehen. Derartig harte physische Mittel sind jedoch nicht erlaubt, wenn man z. B. im Zuge eines verbalen Schlagabtauschs vom Gegenüber leicht geschubst wird.
Bei der Einschätzung der Verhältnismäßigkeit einer gewalttätigen Reaktion im Zuge der Selbstverteidigung spielt zudem auch die physische Verfassung von Angreifer und Opfer eine Rolle: Wird eine körperlich deutlich unterlegene Frau von einem größeren, stärkeren Mann attackiert, ist selbst bei vermeintlich „harmlosen“ Angriffen nachvollziehbar, dass sie sich an Leib und Leben bedroht sieht und daher härter zurückschlägt.
Dennoch sollte die Gewaltanwendung gegenüber Angreifern das allerletzte Mittel sein. Wenn irgend möglich, sollte man vorher versuchen, die Situation verbal zu entschärfen. Häufig genügt es schon, durch laute Rufe oder deutliche, harte Worte gegenüber dem Aggressor die Aufmerksamkeit von anderen Personen auf die Situation zu lenken, um den Angreifer von seiner Tat abzuhalten. Aus unserer Arbeit als Sicherheitsdienst wissen wir: Verbale Deeskalation ist die bei weitem wichtigste Maßnahme zum Selbstschutz und zum Schutz Dritter in gefährlichen Situationen.
Profi-Tipps: die richtigen Taktiken bei der Selbstverteidigung
Wer in eine Situation kommt, in der er sich gegen einen körperlichen Angriff verteidigen muss, sollte die richtigen Taktiken dafür kennen. Es geht in solchen Fällen darum, den Angreifer abzuwehren und möglichst außer Gefecht zu setzen, um selbst davonlaufen zu können.
Profis wissen: Mit dem eigenen Kopf, den Ellenbogen sowie den Knien kann man am wirksamsten „austeilen“. Denn dies sind die härtesten Körperteile. Mit Stößen und Schlägen gegen empfindliche Stellen des Angreifers kann man sich bei schneller Reaktion häufig aus gefährlichen Situationen befreien. Beispielsweise ist es möglich, mit dem Kopf hart von unten gegen das Kinn des Aggressors zu stoßen. Wird man von hinten attackiert, ist es oft die beste Strategie, den Kopf schnell und hart nach hinten zu werfen, um den Angreifer am Hals oder Gesicht zu treffen. Äußerst wirksam ist oft auch ein Schlag gegen die Nase: Ein entschlossener Stoß mit der Handfläche ist dabei eine bewährte Strategie.
Um sich aus einer Umklammerung zu befreien, zielt man mit Schlägen am besten in die Achselhöhle oder die innere Ellenbogenbeuge, denn diese sind am empfindlichsten. Wenn man beim Gerangel nach unten gedrückt wird, kann der entschlossene Griff zum Knöchel des Angreifers helfen: Ein ruckartiges Ziehen mit aller Kraft kann den Angreifer ins Straucheln bringen und einem selbst die Flucht ermöglichen.
Der Tritt mit dem Knie zwischen die Beine ist ebenfalls ein wirksames Mittel, kann jedoch nur eingesetzt werden, wenn man in der richtigen Position dafür ist.
Zivilcourage: Darf man auch für andere Personen als Verteidiger einspringen?
Im Notwehr-Recht ist auch ausdrücklich das Recht auf sogenannte Nothilfe verankert. Das bedeutet, dass man mit Methoden der Selbstverteidigung auch anderen Personen helfen darf, die angegriffen werden. In jedem Fall gilt dabei: Die Mittel müssen der Bedrohung angemessen sein. Sprich: Man darf keinen Taschendieb bewusstlos prügeln, der jemanden nur geschubst hat.
Sind Waffen für die Selbstverteidigung erlaubt?
In begrenztem Maße darf man auch bestimmte Waffen bei der Selbstverteidigung einsetzen. Das ist jedoch nur in Situationen erlaubt, in denen man wirklich an Leib und Leben bedroht ist. Um einen aufdringlichen Belästiger abzuwehren, der einem den Weg verstellt oder zu dicht in den persönlichen Nahraum eindringt, ist der Waffen-Einsatz z. B. nicht geboten. Doch bei einem körperlichen Angriff – und ganz besonders, wenn der Angreifer selbst eine Waffe nutzt – darf man auch zum Selbstschutz zur Waffe greifen. Es sind dafür jedoch nur bestimmte Arten von Waffen erlaubt.
Mit diesen Waffen darf man sich im Notfall gegen Angreifer verteidigen:
- Pfefferspray
- Schlagstock
- Kubotan
- Schreckschusspistole
- Messer
- Elektroschockgeräte
Pfefferspray als Mittel der Selbstverteidigung
Die gemeinhin als Pfefferspray bekannten Abwehrsprays erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Wichtig ist jedoch, dass man ein Produkt wählt, welches eindeutig als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet ist. Nur diese Sprays dürfen als Mittel zum Selbstschutz eingesetzt werden.
Schlagstock zur Selbstverteidigung einsetzen
Schlagstöcke sind ein erlaubtes Mittel gegen entsprechend gewalttätige Angriffe. Allerdings hat man im Alltag in der Regel nicht ständig solch ein sperriges Teil einstecken, es sei denn, man arbeitet als Security. Eine gute Alternative für Privatbürger sind daher die sogenannten Sicherheitsregenschirme. Das sind besonders verstärkte Regenschirme, die sich für den Einsatz als Schlagwaffe eignen – und die man als Schirm sinnvoll dabeihaben kann.
In jedem Fall sollte man jedoch zumindest ein bisschen üben, wie man solch eine Schlagwaffe effektiv einsetzen kann. Dafür bieten sich Selbstverteidigungskurse an.
Kubotan: Nur für trainierte Nutzer gedacht
Ähnlich wie beim Schlagstock verhält es sich auch bei einem Kubotan oder einem sogenannten Tactical Pen. Das sind spitze Gegenstände aus massivem Stahl, die in Form und Größe einem normalen Stift ähneln und an jedem Schlüsselbund Platz finden. Sie dienen zur Selbstverteidigung im engsten Nahkampf und man zielt damit auf bestimmte Körperstellen des Angreifers. Den Umgang mit diesen Waffen und die Stellen, auf die man damit zielen sollte, sollte man jedoch unbedingt vorher trainieren. Nur so kann man diese Waffen im Ernstfall wirksam zur Selbstverteidigung nutzen.
Schreckschusspistole: Selbstverteidigung nur mit Waffenschein
Für das Führen einer Schreckschusspistole im öffentlichen Raum benötigt man den sogenannten Kleinen Waffenschein. Nur damit darf man solch eine Waffe überhaupt dabeihaben, um sich in einem Notfall damit zur Wehr zu setzen. Doch Vorsicht: Wer mit einer täuschend echt wirkenden Pistole herumfuchtelt, kann ganz schnell selbst als Bedrohung eingestuft werden.
Bei Veranstaltungen darf man die Schreckschusspistole übrigens ohnehin nicht mitführen.
Nicht anzuraten: Messer und Elektroschockgeräte für den Selbstschutz
Nicht nur wegen der aktuellen Diskussion um das generelle Verbot des Tragens von Messern in der Öffentlichkeit ist die Idee, ein Messer zum Selbstschutz dabei zu haben, mit Vorsicht zu genießen. Denn Messer sind im wahrsten Sinne des Wortes ein zweischneidiges Schwert. Schließlich kann man damit unbeabsichtigt schwere Verletzungen hervorrufen. Ein Beispiel dafür ist ein Vorfall aus Kaiserslautern, wo eine junge Frau kürzlich im Zuge der Selbstverteidigung einen Belästiger, der sie körperlich bedrängte, mit ihrem Messer tödlich getroffen hat.
Doch nicht nur, um nicht wegen Totschlags oder schwerer Körperverletzung selbst auf der Anklagebank zu landen, ist das Tragen eines Messers zum Selbstschutz eher fragwürdig. Denn es besteht auch die Gefahr, dass einem die Waffe im Handgemenge entgleitet oder vom Angreifer entwendet wird – und dann sieht man sich plötzlich selbst der potenziell tödlichen Bedrohung eines Messerangriffs gegenüber.
Nur sehr eingeschränkt zu empfehlen sind aus ähnlichen Gründen diverse Elektroschockgeräte, die zur Selbstverteidigung angeboten werden. Denn auch diese können im schlimmsten Fall gegen einen selbst gerichtet werden, wenn der Angreifer ein bisschen im Nahkampf trainiert ist.
Fazit: Die beste Taktik zur Selbstverteidigung
Alles in allem ist es die beste Taktik zur Selbstverteidigung, wenn man lautstark auftritt, den Angreifer möglichst verbal abwehrt und schnellstmöglich die Flucht aus der Situation ergreift. Nur wenn sich eine körperliche Auseinandersetzung absolut nicht vermeiden lässt, sollte man zu entschlossenen Schlägen, Stößen, Tritten oder sogar zu einer Waffe greifen.
Um in gefährlichen Situationen möglichst selbstbewusst aufzutreten, empfiehlt es sich, einen Kurs in Selbstverteidigung zu machen. Denn viele Angreifer lassen schon allein deshalb von potenziellen Opfern ab, wenn diese furchtlos und selbstbewusst auftreten. Diese Taktik ist auch für die Mitarbeiter unseres Sicherheitsdienstes eine der wichtigsten Grundlagen für die erfolgreiche Security-Arbeit.