Blaumacher sind in vielen Betrieben ein Problem: Wenn Arbeitnehmer ohne Grund zuhause bleiben, belastet das die Kollegen und kann komplexe Prozesse in der Produktion, im Service oder in der Betreuung von Patienten total durcheinanderbringen. Schließlich herrscht in vielen Firmen ohnehin Fachkräftemangel. 

Da ist es kein Wunder, dass Unternehmen das Problem Blaumacher in der eigenen Belegschaft gern beilegen wollen. Dabei setzen sie zunehmend auf Detektive. Wir stellen diese Sicherheitsdienstleistung, die wir bundesweit professionell ausführen vor.

 

Blaumacher-Detektive
Unsere Sicherheitsexperten arbeiten professionell & diskret

Wie definiert man Blaumacher?

Als Blaumacher werden Arbeitnehmer bezeichnet, die grundlos nicht zur Arbeit gehen. Sprich: Jemand, der aus Krankheitsgründen oder wegen legitimer persönlicher Gründe der Arbeitsstelle fernbleibt, ist per se kein Blaumacher. Doch für Arbeitgeber ist es schwierig, Blaumacher auf den ersten Blick zu erkennen. Denn die Entschuldigung für das Nichterscheinen auf Arbeit ist in aller Regel eine Krankheit. 

Selbst wenn das Unternehmen vorschreibt, dass im Krankheitsfall eine Krankschreibung durch einen Arzt vorgelegt werden muss, hält das viele Blaumacher nicht ab. Denn natürlich ist es ein Leichtes, beim Arzt Symptome vorzutäuschen, um solch eine Krankschreibung zu bekommen. 

Daher fallen Blaumacher oft erstmal gar nicht auf. Nur, wenn sich derartige Abwesenheiten häufen und immer länger dauern, werden Unternehmen oft misstrauisch. Doch allein der Verdacht reicht nicht aus, um einen Arbeitnehmer wegen Blaumachens zu sanktionieren. 

Warum sind Blaumacher gefährlich für ein Unternehmen?

Unternehmen sind nicht umsonst sehr sensibel, wenn es um das Thema Blaumachen geht. Denn für Firmen hat das Schwänzen der Arbeit durch einzelne Arbeitnehmer viele negative Konsequenzen. So belastet es die anderen Kollegen zusätzlich, wenn jemand nicht zur Arbeit erscheint und sie dessen Aufgaben mit übernehmen müssen.

Da in vielen Branchen die Arbeitsbelastung ohnehin extrem hoch ist, kann das zur Überlastung von Arbeitskräften führen – und dadurch weitere Ausfälle zur Folge haben. Außerdem leidet das Betriebsklima, wenn durch Blaumacher Zusatzarbeit für andere entsteht.

Jeder Blaumacher trägt dazu bei, dass ein Unternehmen weniger effizient arbeitet – und schadet damit der Wettbewerbsfähigkeit seines Betriebes. Die Übeltäter selbst haben hingegen kaum Einbußen durch das Blaumachen: Wie bei einer tatsächlichen Erkrankung, so bekommen sie auch in diesem Fall den Lohn weiterhin vom Arbeitgeber oder, bei längerer Abwesenheit, von der Krankenkasse bezahlt.

 

Blaumacher
„Blaumacher“ schaden Unternehmen massiv

Woran erkennt man Blaumacher?

Blaumachern auf die Spur zu kommen, ist oft gar nicht so leicht. Schließlich wollen die Übeltäter ja möglichst „unter dem Radar“ fliegen, um nicht entdeckt zu werden. Doch wer als Unternehmer mit etwas Aufmerksamkeit in der Belegschaft unterwegs ist, dem fallen gewissen Anzeichen auf, die den Verdacht aufs Blaumachen wecken können. 

So hilft ein Blick auf die Fehlzeiten der einzelnen Mitarbeiter: Sind bei einer Person plötzlich deutlich erhöhte Fehltage festzustellen und liegen diese Tage vielleicht auch in kurzen Abständen, so könnte das ein Hinweis auf Blaumacher sein. Ebenfalls ein Alarmsignal: Krankschreibungen von vielen verschiedenen Ärzten.

Denn Blaumacher wechseln häufig die Praxis und spielen verschiedenen Ärzten dieselben Symptome vor. Ein typisches Verhalten von Blaumachern ist es zudem, in Firmen, wo man erst ab vier Tagen Abwesenheit einen Krankenschein bringen muss, häufig, aber kurz „krank zu feiern“. Dadurch können sie sich jedes Mal selbst entschuldigen und müssen nicht mal zum Arzt gehen. 

Generell ist solch eine „3 Tage ohne Krankenschein“-Regelung absolut sinnvoll: Kurze Erkrankungen, von Migräne-Anfällen bis hin zu Erkältungen, kann man oft ohne ärztliche Hilfe auskurieren. Das entlastet das Gesundheitssystem und ist letztendlich auch für die Betroffenen angenehmer, als sich wegen Kleinigkeiten stundenlang ins Wartezimmer setzen zu müssen. Doch um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter diese Regelung nicht zum Blaumachen ausnutzen, lohnt sich der Blick auf die Fehlzeiten.

 

Was kann ein Unternehmen gegen Blaumacher tun?

Steht der Verdacht des Blaumachens im Raum, fragt man sich als betroffener Betrieb natürlich: Was kann man tun gegen dreiste Blaumacher?

Eine große Hürde für Unternehmen bei solch einer Nachforschung ist es, dass man als Firma nicht das Recht hat, den genauen Grund einer Krankmeldung zu erfahren. Ob jemand also wegen regelmäßiger kurzer Therapien aufgrund einer chronischen Krankheit ausfällt oder ob er blaumacht, ist durch einfaches Nachfragen nicht feststellbar. Dem Unternehmen selbst sind also gewissermaßen die Hände gebunden, was Nachforschungen beim Mitarbeiter angeht. 

Doch es besteht eine Möglichkeit, durch Einschalten eines Sicherheitsdienstleisters verdächtigen Blaumachern auf die Spur zu kommen. Durch Beauftragung einer privaten Detektei kann man herausfinden, ob eine Krankheit nur vorgeschoben ist.

Wichtig: Diesen Schritt darf man als Unternehmen nur dann tun, wenn der Verdacht auf Blaumachen tatsächlich absolut begründet erscheint. Man sollte den Grundverdacht unbedingt umfassend dokumentieren – also beispielsweise die Auflistung von Fehltagen und ähnliche Verdachtsmomente. 

Ein zweiter wichtiger Punkt: Die Überwachung des Verdächtigen durch einen Privatdetektiv muss zeitlich klar begrenzt werden. Der Detektiv darf den Betroffenen also nicht rund um die Uhr überwachen. Vielmehr ist es sein Job, durch punktuelle Überwachung festzustellen, ob derjenige tatsächlich krank ist – oder die Krankheit nur vorschiebt, um nicht auf Arbeit gehen zu müssen.

 

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Aquila Security setzt sich für Sie ein

Wie geht ein Detektiv bei der Ermittlung zu Blaumachern vor?

Der Detektiv bekommt vom Auftraggeber, also dem Unternehmen, die notwendigen Informationen zum Verdächtigen – wie beispielsweise dessen Wohnadresse sowie den angeblichen Grund für die Abwesenheit. Darauf basierend führt der Detektiv eine Überwachung durch und behält den Betreffenden im Auge. Wichtig: Der Sicherheitsdienstleister hat nicht das Recht, eine überwachte Person in deren privatem Zuhause zu überwachen. Aber er darf beispielsweise vor dem Wohnhaus Position beziehen und dokumentieren, wenn der Betreffende das Haus verlässt und welche Aktivitäten er dabei durchführt. 

Auf diese Weise kann man feststellen, ob der des Blaumachens Verdächtige Aktivitäten unternimmt, die einer erkrankten Person nicht möglich wären. Doch Vorsicht! – Selbst wenn der Detektiv eine krankgeschriebene Person beim Joggen „erwischt“, ist das noch kein endgültiger Beweis fürs Blaumachen. Denn der betreffende Arbeitnehmer kann auch wegen einer psychischen Erkrankung krankgeschrieben werden. Dann ist er zwar körperlich kaum eingeschränkt, kann aber wegen mentaler Probleme nicht arbeiten. 

Geht ein krankgeschriebener Mitarbeiter aber beispielsweise shoppen, vergnügt sich im Freizeitpark oder geht sogar zu einer anderen Arbeitsstelle, wo er mit Schwarzarbeit Geld verdient, dann kann die Dokumentation dieses Verhaltens durch den Privatdetektiv als Nachweis für Blaumachen dienen. Die Dokumentation erfolgt in der Regel über Fotos und Protokoll-Aufzeichnungen oder Aussagen des Detektivs.

Der Detektiv liefert seine Erkenntnisse dann an den Auftraggeber – und dieser kann dann im nächsten Schritt etwas gegen den Blaumacher tun. Als Maßnahme kann man eine Abmahnung ausstellen, aber auch eine Kündigung ist möglich. Wichtig ist, den gesamten Vorgang – vom ersten Verdacht über die Überwachungsmaßnahmen bis hin zum konkreten Beweis des Blaumachens – genauestens zu dokumentieren. So ist man gewappnet, falls es zu einer Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht kommt. 

Beim Vorgehen gegen Blaumacher ist viel Fingerspitzengefühl gefragt – und die Kenntnis der Rechtslage in diesem Zusammenhang. Als Sicherheitsdienst sind wir zu sämtlichen Sicherheitsthemen Ihr Berater und können Ihnen auch bei der Planung von Maßnahmen gegen verdächtige Blaumacher helfen.